Rz. 275

In diesem Abschnitt werden eine Reihe von Angabepflichten zu den "Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen" gebündelt (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5387–5412). Erwähnt seien hier beispielhaft "Haftungsverhältnisse gegenüber verbundenen Unternehmen",[1] "sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen/assoziierten Unternehmen", Angaben zur Beteiligungsstruktur sowie Angaben zu wechselseitigen Beteiligungen. Ab der Kerntaxonomie 6.0 wurde durch die Ergänzung der "sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen" um die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber assoziierten Unternehmen auch die durch das BilRUG in § 285 Nr. 3a HGB diesbezüglich eingetretene Erweiterung umgesetzt (vgl. Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5392–5394). Für eine Gesamtschau des Wesens und des Umfangs der Verbundbeziehungen in diesem Abschnitt fehlen jedoch z. B. Forderungen, Verbindlichkeiten und Ausleihungen zwischen verbundenen Unternehmen oder die Anteile an verbundenen Unternehmen, wobei die beiden letztgenannten im Anlagenspiegel detailliert aufgegliedert werden (Rz. 255). Ergänzt werden können diese Informationen um die im Abschnitt "Anteilsbesitzliste" enthaltenen Eingabefelder (Rz. 264). Die Kerntaxonomie ist in diesem Bereich ab Version 6.0 weitgehend unverändert. Im Unterschied zu den Vorversionen wurde in der Kerntaxonomie 6.4 die vormals hybride Berichtsposition "Name und Sitz des Mutterunternehmens des größten/kleinsten Konsolidierungskreises" (Kerntaxonomie 6.3, Zeilen 5563 – 5564) in 2 getrennte Berichtsperioden ("Name und Sitz des Mutterunternehmens des größten Konsolidierungskreises"; Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5395–5396 und "Name und Sitz des Mutterunternehmens des kleinsten Konsolidierungskreises"; Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5397–5398) aufgespalten.[2]

[1] Demgegenüber werden die einzelnen gegenüber verbundenen Unternehmen oder assoziierten Unternehmen bestehenden Haftungsverhältnisse im Berichtsmodul "Angaben unter der Bilanz" unter den Haftungsverhältnissen integriert (vgl. insbesondere die Berichtspositionen Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 1578–1580, Zeilen 1587–1589, Zeilen 1596–1598 und Zeilen 1605–1607).
[2] Vgl. o. V., Projekt E-Bilanz, Änderungsnachweis zum Taxonomie-Update 2020 (Taxonomie 6.4), Abschnitt I.1 (abrufbar unter www.esteuer.de).

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