Wird das Umsatzkostenverfahren angewendet, ist im Anhang der mittelgroßen und großen Kapital- und KapCo-Gesellschaften anzugeben:

  • der Materialaufwand des Geschäftsjahrs, unterteilt nach

    • Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren sowie
    • Aufwendungen für bezogene Leistungen,
  • der Personalaufwand des Geschäftsjahres, gegliedert in die Posten

    • Löhne und Gehälter
    • soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,
      davon für Altersversorgung.[1]
[1] § 285 Nr. 8 HGB; § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB. Bei Anwendung der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren werden diese Posten bereits in der GuV so gegliedert. Bei kleinen und mittelgroßen Kapital- und KapCo-Gesellschaften kann bei der Zusammenfassung im Posten "Rohergebnis" gem. § 276 HGB der Posten "Materialaufwand" im Posten "Rohergebnis" aufgehen.

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