In dem Jahresabschluss sind die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist, anzugeben. Befindet sich die Gesellschaft in Liquidation oder Abwicklung, ist auch diese Tatsache anzugeben. Bei Kleinstkapitalgesellschaften erfolgen die Angaben mangels Anhang auf dem Deckblatt.[1]

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