OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung v. 31.7.2014, Kurzinfo Sonstige Besitz- und Verkehrsteuern Nr. 4/2014
In Artikel 16 des Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.7.2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 I S. 1042) sind folgende Änderungen der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung enthalten:
1. | In § 7 Absatz 3 Nummer 2 werden nach dem Wort „verheirateten” die Wörter „oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden” eingefügt. | |
2. | In Muster 3 (§ 4 ErbStDV) werden auf Seite 2 in der Spalte 4 die Buchstaben b und c wie folgt gefasst: | |
„b) | bei Verheirateten oder bei Lebenspartnern Name, Beruf, Geburtstag, ggf. abweichende Anschrift des anderen Ehegatten oder Lebenspartners | |
c) | bei Verwitweten oder bei hinterbliebenen Lebenspartnern Beruf des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners”. | |
3. | In Muster 5 (§ 7 ErbStDV) werden die Wörter „Güterstand (bei Verheirateten)” durch die Wörter „Güterstand (bei Verheirateten oder bei Lebenspartnern)” ersetzt. | |
4. | § 12 wird wie folgt gefasst: |
„§ 12 |
Anwendung der Verordnung |
(1) Diese Verordnung in der Fassung des Artikels 5 der Verordnung vom 17.11.2010 (BGBl I S. 1544) ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31.12.2010 entsteht.
(2) § 7 Absatz 3 Nummer 2 und die Muster 3 und Muster 5 in der Fassung des Artikels 16 des Gesetzes vom 18.7.2014 (BGBl I S. 1042) sind auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 23.7.2014 entsteht.”
Normenkette
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