Werkzeuggeld (Entschädigung für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen des Arbeitnehmers) kann nach § 3 Nr. 30 EStG als Erstattung von Werbungskosten steuerfrei gelassen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge