Bei der begrenzten Sicherheit (limited assurance) handelt es sich um eine Prüfungstiefe zur Erlangung eines Prüfungsurteils durch einen externen Prüfer, die häufig i. R. v. Beauftragungen zur Prüfung von gesetzlichen oder freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungen vereinbart wird. Die Prüfungshandlungen sind weniger umfangreich als bei einer hinreichenden Sicherheit (s. Hinreichende Sicherheit) und bestehen vorwiegend aus analytischen Prüfungshandlungen und Befragungen.

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