Verlagsrechte sind eigenständige, vom Geschäftswert sowohl in rechtlicher, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht abgegrenzte immaterielle (Einzel-)Wirtschaftsgüter, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung selbstständig bewertet werden können. Sie sind aus dem Urheberrecht abgeleitete Nutzungsrechte, durch die dem Verleger das (ausschließliche) Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht eingeräumt wird. Es handelt sich um Einzelrechte, die grundsätzlich auf Dritte übertragbar sind. Bilanzrechtlich stellt das einzelne Verlagsrecht ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar.[1]

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