Ein syndizierter Kredit ist eine Kreditart, bei der mehr als ein Finanzinstitut an der Bereitstellung der Finanzmittel beteiligt ist, also im Gegensatz zum Einzelkredit mehrere Kreditgeber existieren. Ein syndizierter Kredit wird auch häufig als Konsortial- oder Gemeinschaftskredit bezeichnet. Insbesondere bei hochvolumigen Krediten schließen sich häufig mehrere Kreditinstitute zur Bereitstellung der Finanzmittel zu einem Bankenkonsortium zusammen. Ein derartiger Zusammenschluss wird von den Kreditinstituten aus Gründen der Risikostreuung oder auf Grund der begrenzten Finanzierungskraft eines einzelnen Instituts vorgenommen. Das besondere Charakteristikum eines syndizierten Kredites ist weniger eine speziell gestaltete Kreditleistung als vielmehr das grundsätzlich gemeinschaftliche Handeln aller an dem Kreditsyndikat/-konsortium beteiligten Banken. Syndizierte Kredite werden häufig bei der Projektfinanzierung eingesetzt.

Ausgestaltung des syndizierten Kredits

Die Gesellschafter (Konsorten) verpflichten sich gegenseitig, bestimmte vertragliche Vereinbarungen zu erbringen, um den gemeinsamen Zweck zu erreichen. Demnach endet das Kreditkonsortium bei jeweils vollständiger Rückzahlung (Zins- und Tilgungsleistung) des syndizierten Kredites. Treten die Konsorten bei ähnlichen Geschäften wiederholt rechtlich jeweils zu einem neuen Konsortium zusammen, handelt es sich um ein so genanntes Dauerkonsortium.

Der syndizierte Kredit wird dem Kreditnehmer vom geschäftsführenden Konsortialführer in einem Betrag zur Verfügung gestellt. Handelt es sich um einen syndizierten Kredit mit Bareinschuss, haben alle Konsorten entsprechend ihrer Quote liquide Mittel beim Konsortialführer einzuschießen. Der Konsortialführer bündelt die Finanzmittel und gibt sie gesammelt an den Kreditnehmer weiter. Bei einem syndizierten Kredit ohne Bareinschuss werden die nicht konsortialführenden Kreditinstitute lediglich quotenmäßig am Kreditrisiko beteiligt, d. h., der Konsortialführer bringt die Finanzmittel alleine auf. Ein syndizierter Kredit ohne Bareinschuss kann auch in Verbindung mit einer bedingten Vorlage vereinbart werden, die dem Konsortialführer die Möglichkeit einräumt, ggf. anteilige Einzahlungen von den am Konsortium beteiligten Kreditinstituten nachzufordern.

Die Ausgestaltung und die Rechtsverhältnisse eines syndizierten Kredites sind zur Veranschaulichung anhand von drei beteiligten Kreditinstituten in Abb. 7 dargestellt.

Abb. 7: Ausgestaltung und Rechtsverhältnisse bei einem syndizierten Kredit

Besicherung und Bilanzierung

Für syndizierte Kredite sind akzessorische Sicherheiten, bei denen Sicherungsnehmer und Kreditgeber identisch sein müssen, wenig zweckmäßig. Bei der Verwendung akzessorischer Sicherheiten müsste die Besicherung bei sämtlichen beteiligten Kreditinstituten ihrer Quote entsprechend unmittelbar und damit offen erfolgen. Zur Besicherung syndizierter Kredite werden deshalb i. d. R. fiduziarische (treuhänderische) Sicherheiten vereinbart, die der Konsortialführer treuhänderisch für alle Konsorten halten und verwalten kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge