Für die erstmalige aktive Meldung eines Unternehmens bei der KSK sind keine Formvorschriften zu beachten. Die Meldung kann schriftlich per Post, Telefax oder auch per E-Mail erfolgen, sie kann aber auch mündlich vorgenommen werden. Sie kann sehr schlicht gehalten sein, eine Bitte um Übersendung des "Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht" genügt. In diesem Fragebogen sind dann alle relevanten Angaben einzutragen. Den Erfassungsbogen finden Sie auf der Website der KSK unter kuenstlersozialkasse.de im Bereich Service > Mediencenter Unternehmen.

Abb. 4: Erfassungsbogen der KSK

 

Praxistipp

Wenn Sie sich bei der KSK melden wollen, um die Prüfung Ihrer Abgabepflicht anzustoßen, können Sie alternativ eine kurze E-Mail an "auskunft@kuenstlersozialkasse.de" senden mit folgendem Inhalt: "Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Prüfung, ob wir zum Kreis der abgabepflichtigen Verwerter gehören und bitten Sie, uns die dafür erforderlichen Unterlagen an die in der Signatur vermerkte Anschrift zu senden. Mit freundlichen Grüßen ... "

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