Rz. 4

Zu den aktuellen Green Bond Innovationen gehört das Transition Financing. Während klassische Green Bonds eher für die Finanzierung von sog. "grünen" Unternehmen Anwendung finden, kann Transition Financing für "grüne" Investitionen von sog. "braunen" Unternehmen verwendet werden.[1] D.h., bei Transition Financing handelt es sich um Emittenten von Bonds aus weniger nachhaltigen Sektoren, die ihr Geschäftsmodell nachhaltiger machen wollen. Denkbar sind CO2-intensive Industrien wie die der Eisen- und Stahlerzeugung, der Zementherstellung oder der Schifffahrt und der chemischen Industrie. Ferner bedarf es nicht, dass bei Transition Financing das Investitionsobjekt als "grün" klassifiziert ist – bspw. wenn ein Gebäude, welches energetisch nicht als taxonomiekonform angesehen werden kann, durch die Investition eine bessere Energieeffizienz erzielt.

 

Rz. 5

Beim Transition Financing können folgende Finanzierungen unterschieden werden:

  • Übergangsanleihen ("Use of Proceeds" Transition Bonds),
  • zielgebundene Anleihen (Target-Linked Bonds).

Bei Übergangsanleihen werden die Erlöse der Emission in die Finanzierung der Abkehr von umweltschädlichen Investitionen investiert. Bspw. bestand vor Transition eine auf Kohleverstromung basierende Produktionsanlage, so wird eine Anlage auf Erdgas finanziert, welche die CO2-Emission des Unternehmens reduziert, jedoch nicht das Ergebnis einer geothermischen Anlage erzielen würde. Im Ergebnis handelt es sich entweder um die Reduzierung der Umweltauswirkung und/oder um die Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes.[2]

 

Rz. 6

Zielgebundene Anleihen sind dagegen zukunftsgerichtete und performance-orientierte Finanzinstrumente, deren Verzinsung an das Erreichen eines ökologischen Ziels ausgerichtet ist. Bei deren Verwendung steht der Umbau des Geschäftsmodells eines Emittenten in Teilen oder in seiner Gesamtheit im Mittelpunkt. Der Emittent verpflichtet sich in einem gesonderten Vertragsdokument innerhalb einer festgelegten Frist zu einer zukünftigen Verbesserung seiner Umweltauswirkungen anhand festgelegter Kriterien (Key Performance Indicators – KPI) und vordefinierter Zieler (Sustainability Performance Targets – SPTs). Bspw. verpflichtet sich ein Energieerzeuger, innerhalb von 5 Jahren nach Emission der Anleihe 80 % seiner Gesamtenergieproduktion aus Ökostrom zu gewinnen, bei einem derzeitigen Stand von 30 %. Konsequenterweise bedarf es der Auswahl relevanter, messbarer, vergleichbarer und prüfbarer KPIs.

Von Vorteil ist, dass die Erlöse der Bonds nicht für vordefinierte Projekte zu verwenden sind. Nachteilig ist, sofern die Ziele nicht erreicht werden, steigen die Kapitalkosten für den Emittenten.

[1] Bei der EU-Taxonomie handelt es sich um ein Klassifikationssystem von Wirtschaftsaktivitäten, die sich als "grün" i. S. d. Einhaltung von Konformitätszielen bzw. als "braun" im Zusammenhang mit einer Nichteinhaltung darstellen.
[2] Zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken s. BaFin, Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, Stand: 13.1.2020, www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html, abgerufen am 3.1.2023.

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