Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Bestimmung der Wertunter- und Wertobergrenze nach HGB/StB
- Ermittlung der Kostenbestandteile der Herstellungskosten
- Buchung von Zugängen an selbst erstellen Anlagegütern
- Gruppenbewertung zur vereinfachten Ermittlung der Herstellungskosten
- Buchung von Zu- und Abgängen an unfertigen Erzeugnissen/Leistungen und fertigen Erzeugnissen
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto |
Kontobezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände |
0043 |
0143 |
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Bilanz: A.I.1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
0050 |
0200 |
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Bilanz: A.II.1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
Technische Anlagen und Maschinen |
0200 |
0400 |
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Bilanz: A.II.2. Technische Anlagen und Maschinen |
Fertige Erzeugnisse (Bestand) |
7110 |
1110 |
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Bilanz: B.I.3. Fertige Erzeugnisse und Waren |
Unfertige Erzeugnisse (Bestand) |
7050 |
1050 |
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Bilanz: B.I.2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
Unfertige Leistungen (Bestand) |
7080 |
1080 |
|
Bilanz: B.I.2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
Bestandsveränderungen – fertige Erzeugnisse |
8980 |
4800 |
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GuV: Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
Bestandsveränderungen – unfertige Erzeugnisse |
8960 |
4800 |
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GuV: Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
Bestandsveränderungen – unfertige Leistungen |
8970 |
4815 |
|
GuV: Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen |
Andere aktivierte Eigenleistungen |
8990 |
4820 |
|
GuV: Andere aktivierte Eigenleistungen |
So kontieren Sie richtig!
Selbst hergestellte Vermögensgegenstände werden gem. § 253 Abs. 1 HGB in Höhe ihrer Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Neben dem (für das Umlaufvermögen typischen) Fall der Neuherstellung eines bisher noch nicht bestehenden Vermögensgegenstands, regelt § 255 Abs. 2 HGB auch den Fall der nachträglichen Herstellungskosten, die an bereits vorhandene Vermögensgegenstände anknüpfen und im Anlagevermögen relevant sind. Das HGB regelt abschließend die verpflichtend einzubeziehenden Kostenbestandteile (Wertuntergrenze) und die wahlweise einzubeziehenden Kostenbestandteile (Wertobergrenze). Das Bilanzsteuerrecht kennt keine eigenständige Definition der Herstellungskosten, daher gilt aufgrund der Maßgeblichkeit der handelsrechtliche Herstellungskostenbegriff auch für die steuerliche Gewinnermittlung. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG besteht das handelsrechtliche Wahlrecht zum Ansatz eines Werts zwischen der Wertunter- und Wertobergrenze auch für die Steuerbilanz und ist in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben. Der Unternehmer bucht die Herstellungskosten, bspw. einer Maschine für die eigene Produktion, auf das Konto "Maschinen" (SKR03: 0210; SKR04: 0440).
Buchungssatz:
Wirtschaftsgut (Herstellungskosten) |
|
an Andere aktivierte Eigenleistungen |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ermittlung und Buchung von Herstellungskosten
Die A-AG ist ein Zuliefererbetrieb in der Automobilbranche und stellt im Geschäftsjahr 01 erstmals eine Werkzeugmaschine, die in der eigenen Produktion eingesetzt werden soll, auf eigene Rechnung und Gefahr her. Die Arbeitsleistung wird von eigenen Mitarbeitern erbracht unter Verwendung von Materialien mit Anschaffungskosten von insgesamt 50.000 EUR, die die A-AG von externen Zulieferern beschafft und bei der Berechnung der Herstellungskosten als Materialeinzelkosten berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Beschaffung der Materialien werden diese auf dem Konto "Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe" gebucht:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3000/5100 |
Einkauf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
50.000 |
1200/1800 |
Bank |
59.500 |
1576/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
9.500 |
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An Fertigungseinzelkosten, Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten sind insgesamt 70.000 EUR angefallen. Damit ergibt sich für die Bewertung der hergestellten Maschine eine handelsrechtliche Wertuntergrenze der Herstellungskosten i. H. v. 120.000 EUR.
Im Zuge der Jahresabschlussarbeiten am Ende des Geschäftsjahres 01 ermittelt die A-AG die angemessenen Kosten der Verwaltung und die angemessenen Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, die auf die Herstellung dieser Maschine entfallen, mit einem Betrag von 10.000 EUR. Die A-AG hat das handelsrechtlich und steuerrechtlich einheitlich auszuübende Wahlrecht, die 10.000 EUR
- unmittelbar als Aufwand zu erfassen oder
- als Teil der Herstellungskosten (Wahlbestandteile) zu aktivieren. Im Falle der vollen Aktivierung entsprechen die Herstellungskosten der handelsrechtlichen und steuerlichen Wertobergrenze der Herstellungskosten.
Die A-AG entscheidet sich gegen die Ausübung des Wahlrechts und für die Aktivierung der Maschine lediglich in Höhe der Wertuntergrenze i. H. v. 120.000 EUR auf dem Konto "Maschinen". Die Aktivierungsbuchung führt die A-AG nach der Nettomethode durch, da der Anteil von fremdbezogenem Materia...