1.1

Begriffsbestimmung

Erstmitteilungen sind - unabhängig von bereits im Register vorhandenen Eintragungen - alle Mitteilungen nach § 149 Abs. 2 und § 151 Abs. 1, 5 Satz 3 GewO.

 

1.2

Vordruck

Für die Mitteilungen ist der Vordruck GZR 1 (gelb) zu verwenden. Ist eine im Wiederaufnahmeverfahren ergangene Entscheidung mitzuteilen (§ 151 Abs. 5 Satz 3 GewO), so ist dem ausgefüllten Vordruck eine beglaubigte Abschrift oder Ablichtung der Entscheidung beizufügen.

 

1.3

Durchschrift für die Akten

Ist die Mitteilung von einer Justizbehörde zu bewirken, so hat diese eine Durchschrift oder Ablichtung der Mitteilung zu den Akten zu nehmen.

 

1.4

Feld 01: Beleg-Art

In Feld 01 ist der Großbuchstabe G einzutragen.

 

1.5

Feld 02: Geburtsdatum, Schlüsselzeichen

Bis zur Einführung des Personenkennzeichens wird bei der elektronischen Speicherung der Eintragungen im Gewerbezentralregister ein aus sieben Zeichen bestehendes Ordnungsmerkmal verwendet. In diesem ist das Geburtsdatum enthalten; ferner sind in ihm das Geburtsjahrhundert und das Geschlecht verschlüsselt.

Das Ordnungsmerkmal ist in Feld 02 einzutragen. Es wird wie folgt gebildet:

 

1.5.1

Geburtsdatum

Die ersten sechs Stellen enthalten das Geburtsdatum in der Reihenfolge Tag, Monat, Jahr, jeweils zweistellig (TTMMJJ); einstellige Angaben werden durch eine führende Null ergänzt, nicht zu ermittelnde Angaben durch zwei Nullen ersetzt.

 

1.5.2

Schlüsselzeichen

In der siebenten Stelle werden Jahrhundertangabe des Geburtsdatums, Geschlecht und ein nicht zu ermittelndes Geburtsjahr wie folgt verschlüsselt:

3 = männlich, geboren in der Zeit vom 1.1.1900 bis 31.12.1999

4 = weiblich, geboren in der Zeit vom 1.1.1900 bis 31.12.1999

9 = männlich, Geburtsjahr nicht zu ermitteln

0 = weiblich, Geburtsjahr nicht zu ermitteln.

B = Geschlecht nicht zu ermitteln, geboren in der Zeit vom 1.1.1900 bis 31.12.1999

C = Geschlecht und Geburtsjahr nicht zu ermitteln.

Beispiel:

Der Betroffene ist am 4. Mai 1935 geboren. In Feld 02 ist eingetragen: 0405353

 

1.5.3

Mehrere Geburtsdaten

Sind mehrere Geburtsdaten bekannt, so ist in Feld 02 das richtige oder - falls dieses nicht feststellbar ist - das wahrscheinlichste Geburtsdatum einschließlich des Schlüsselzeichens (Nummer 1.5.2) einzutragen.

Die weiteren Geburtsdaten werden nach Nummer 1.13 in Feld 10 eingetragen.

 

1.6

Feld 03: Geburtsname

In Feld 03 ist der Geburtsname des Betroffenen einzutragen. Da die Eintragung in Feld 03 für die Wiederauffindung der gespeicherten Registereintragung unentbehrlich ist, darf eine Mitteilung ohne Eintragung in Feld 03 nicht bewirkt werden.

Bei Personen, die adoptiert, durch Verheiratung ihres Vaters mit ihrer Mutter ehelich geworden oder für ehelich erklärt worden sind oder denen ihr Vater oder der Ehemann ihrer Mutter seinen Namen erteilt hat, ist der neue Name als Geburtsname in Feld 03 einzutragen. Das gleiche gilt bei sonstigen Namensänderungen (z. B. nach dem Gesetz vom 5. Januar 1938), ausgenommen bei Namensänderung durch Eheschließung.

Stimmen Geburtsname und Familienname überein, so ist dieser Name stets in Feld 03 (nicht etwa in Feld 04) einzutragen.

 

1.6.1

Zusammengesetzte Namen

Doppelnamen sind in der Form einzutragen, die in der mitzuteilenden Entscheidung oder den Akten enthalten ist.

Vorsatzwörter sind stets auszuschreiben (also nicht v., v. d., Frhr. usw.).

Bei getrennter Schreibweise werden die Vorsatzwörter, auch wenn sie groß geschrieben sind, dem Geburtsnamen - von ihm durch Komma getrennt - stets nachgesetzt.

Gleiches gilt für Adelsbezeichnungen.

Ist ein Vorsatzwort mit dem Namen zu einem Wort verschmolzen, so wird der ganze Name wie ein Wort behandelt.

Beispiele:

Zu Absatz 1:

Meier-Beckmann

Jäger am Ende

Zu den Absätzen 2 und 3:

du Bois = Bois, du
van der Velde = Velde, van der
von Steuben = Steuben, von
d' Hondt = Hondt, d'
Zur Mühl = Mühl, Zur
Da Costa = Costa, Da
Dell' Aqua = Aqua, Dell'

Zu den Absätzen 2 und 4:

Freiherr von Schönfeld = Schönfeld, Freiherr von
Lord Baker = Baker, Lord
Graf von Gleichen = Gleichen, Graf von
Fürst von Walburg zur Zeil = Walburg zur Zeil, Fürst von

Zu Absatz 5:

Dubois

Vondermühl

Vandenberg

Zumbusch

 

1.6.2

Mehrere Geburtsnamen

Führt der Betroffene befugt und unbefugt mehrere Geburtsnamen, so ist in Feld 03 der richtige oder - falls mehrere richtig sind oder der richtige nicht feststellbar ist - der in der Entscheidung an erster Stelle aufgeführte Geburtsname einzutragen.

Die übrigen Geburtsnamen sind nach Nummer 1.13 in Feld 10 einzutragen.

 

1.6.3

Titel, sonstige Zusätze

Akademische Grade (z. B. Dr., Dipl-Kfm.), Titel (z. B. Konsul, Professor, Sanitätsrat, Senator) und sonstige Zusätze (z. B. Inhaber) werden in die Mitteilung nicht aufgenommen.

 

1.7

Feld 04: Familienname

Wie bereits unter 1.6 ausgeführt und im Leittext des Feldes 04 ausdrücklich klargestellt, ist der Familienname nur einzutragen, wenn er anders lautet als der in Feld 03 eingetragene Geburtsname.

Beispiel:

Frau Müller ist eine geborene Müller:

In Feld 04 wird nichts eingetragen

 

1.7.1

Zusammengesetzte Namen, Titel, sonstige Zusätze

Für die Sch...

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