Rz. 1
Wertschöpfungsrechnungen finden sich in den Geschäftsberichten zahlreicher Konzerne. Sie sind weder nach HGB noch nach IFRS verpflichtend, bilden somit jeweils eine freiwillige Information. Im Gegensatz zu Erfolgs-, Erfolgsstruktur- oder Rentabilitätsanalysen, die stets als Erfolg den auf die Anteilseigner entfallenden Gewinn bzw. Cashflow ansehen, stellt die Wertschöpfungsanalyse entsprechend dem Stakeholder-Ansatz auf einen breiteren Erfolgsbegriff ab.[1] Danach soll die Wertschöpfung den Beitrag bzw. Anteil aller am Unternehmen Beteiligten an der volkswirtschaftlichen Leistung messen.
Rz. 2
Darüber hinaus wurde empirisch nachgewiesen, dass die aus der Kennzahl "Wertschöpfung" abgeleitete Produktivität einen wichtigen Treiber für die künftige Ertragskraft des Unternehmens bildet (vgl. Rz. 36 f.).[2]
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