Rz. 235

Die Aktivierung von Wertpapieren erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs[1] zum beizulegenden Zeitwert. Entsprechend ist der Erwerbsvorgang unter Umständen nicht erfolgsneutral.[2]

 

Rz. 236

Derivate, die nicht zu Sicherungszwecken erworben werden, haben beim Zugang einen Wert von Null, wenn es sich um Termingeschäfte oder Zinsswaps ohne Anschaffungskosten handelt oder ein gleichverteiltes Risiko zwischen Käufer und Verkäufer gegeben ist.

Derivate, die nicht zu Sicherungszwecken erworben werden, haben beim Zugang einen Wert ungleich Null, wenn es sich um nicht marktgerechte Termingeschäfte oder Zinsswaps z. B. bei Vereinbarung eines abweichenden Kurses vom Terminkurs handelt oder eine ungleiche Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer vorliegt. In diesen Fällen ist der Wert des Derivats anzusetzen.

Optionsinhaber haben einen positiven Wert zu aktivieren; Stillhalter einen negativen Wert zu passivieren.

[1] S. hierzu Rz. 224 ff.
[2] S. hierzu "Rechnungslegung nach IFRS" Rz. 86.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge