Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Nachträglich abziehbare Vorsteuer nach § 15a Abs. 2 UStG 1528 1376   Sonstige Vermögensgegenstände
Zurückzuzahlende Vorsteuer nach § 15a Abs. 2 UStG 1529 1377   sonstige Verbindlichkeiten
sonstige betriebliche Erträge 2709 4839   Sonstige betriebliche Erträge unregelmäßig
sonstige betriebliche Aufwendungen 4900 6300   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Der Vorsteuerabzug richtet sich nach der Situation im Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Bei Voraus- bzw. Anzahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Ändern sich die Verhältnisse, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebend waren, ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Das gilt auch für Wirtschaftsgüter, die einmalig zur Ausführung von Umsätzen (zum Verkauf) bestimmt sind (Umlaufvermögen). Werden diese Gegenstände zu einem späteren Zeitpunkt umsatzsteuerfrei veräußert, erfolgt eine Berichtigung zum Nachteil des Unternehmers. Dieser bucht seine Rückzahlung auf das Konto "Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG" 1529 (SKR 03) bzw. 1377 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Sonstige betriebliche Aufwendungen

an Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG

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