Praxis-Wegweiser "Das richtige Konto" |
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenrahmen | Bilanz/GuV |
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 1556 | 1396 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 1557 | 1397 | Sonstige Verbindlichkeiten | |
Sonstige betriebliche Erträge | 2709 | 4839 | Sonstige betriebliche Erträge unregelmäßig | |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4900 | 6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Der Vorsteuerabzug richtet sich nach der Situation im Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Bei Voraus- bzw. Anzahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Ändern sich die Verhältnisse, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebend waren, ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die Bagatellgrenze des § 44 UStDV überschritten wird. Ändern sich die Verhältnisse zum Vorteil des Unternehmers, bucht er seinen Erstattungsanspruch auf das Konto "Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter" 1556 (SKR 03) bzw. 1396 (SKR 04).
Buchungssatz:
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter/ |
an Sonstige betriebliche Erträge |
Ändern sich die Verhältnisse zum Nachteil des Unternehmers, bucht er seine Rückzahlung auf das Konto "Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter" 1557 (SKR 03) bzw. 1397 (SKR 04).
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