Praxis-Wegweiser

"Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1556 1396   Sonstige Vermögensgegenstände
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter 1557 1397   Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige betriebliche Erträge 2709 4839   Sonstige betriebliche Erträge unregelmäßig
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4900 6300   Sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Der Vorsteuerabzug richtet sich nach der Situation im Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Bei Voraus- bzw. Anzahlungen kommt es auf den Zeitpunkt der Zahlung an. Ändern sich die Verhältnisse, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebend waren, ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn die Bagatellgrenze des § 44 UStDV überschritten wird. Ändern sich die Verhältnisse zum Vorteil des Unternehmers, bucht er seinen Erstattungsanspruch auf das Konto "Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter" 1556 (SKR 03) bzw. 1396 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter/

an Sonstige betriebliche Erträge

Ändern sich die Verhältnisse zum Nachteil des Unternehmers, bucht er seine Rückzahlung auf das Konto ­"Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter" 1557 (SKR 03) bzw. 1397 (SKR 04).

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