Die disquotale Einlage in eine Kapitalgesellschaft kann eine steuerpflichtige Schenkung des einlegenden Gesellschafters an die Mitgesellschafter sein. Als Schenkung gilt" die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die Gesellschaft erlangt".[1]

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