Verbindlichkeiten in der Bilanz sind grundsätzlich mit 5,5 % p. a. für jedes Jahr der Restlaufzeit der Verbindlichkeit abzuzinsen.[1] Dies gilt auch für Gesellschafterdarlehen an die GmbH. Gegebenenfalls muss dann die Restlaufzeit geschätzt werden.[2]

Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen ohne Bedingungseintritt in ein die Restlaufzeit umfassendes unbedingt verzinstes Darlehen mit einem Zinssatz, der dem effektiven Zinssatz eines bei einer Landesbank refinanzierten Darlehens entspricht, umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG vor, wenn die Verzinsungsabrede zwar vor dem Bilanzstichtag erfolgte, der Zinslauf aber erst danach begann.[3]

Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbstständigen oder Land- und Forstwirt gewährt, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist.[4]

Der BFH muss klären, ob eine unverzinsliche und damit gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsende Verbindlichkeit vorliegt, wenn hinsichtlich der Verbindlichkeit eine bedingte Zinsvereinbarung besteht, aber die die Verzinsung auslösende Bedingung im Streitzeitraum noch nicht eingetreten ist.[5]

Eine Darlehensforderung ist auch dann gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abzuzinsen, wenn für eine bis zum Bilanzstichtag unverzinsliche Darlehensforderung aufgrund einer erst nach dem Bilanzstichtag getroffenen Absprache eine Verzinsung vereinbart wird.[6]

Ausgenommen sind folgende Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten, z. B. Lieferantenverbindlichkeiten; verzinsliche Verbindlichkeiten, z. B. Bankschulden; Verbindlichkeiten, die auf einer Vorauszahlung oder auf einer Vorleistung beruhen.

Die Abzinsung entfällt vollständig für verzinsliche Verbindlichkeiten, auch wenn nur ein minimaler Zins vereinbart wird.

Einer Verzinsung wird es gleichgestellt, wenn der Darlehensnehmer eine Gegenleistung zu erbringen hat (Abnahmeverpflichtung, Verzicht auf Boni oder Rabatte usw.). Die Vervielfältiger für unverzinsliche Darlehen sind veröffentlicht in einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.[7]

 
Vervielfältiger für die Abzinsung, wenn die Verbindlichkeit in einem Betrag fällig ist Vervielfältiger für die Abzinsung, wenn die Verbindlichkeit in gleichen Jahresraten fällig ist
Anzahl Jahre Vervielfältiger Anzahl Jahre Vervielfältiger
1 0,948 1 0,974
2 0,898 2 1,897
3 0,852 3 2,772
4 0,807 4 3,602
5 0,765 5 4,388
6 0,725 6 5,133
7 0,687 7 5,839
8 0,652 8 6,509
9 0,618 9 7,143
10 0,585 10 7,745
 
Praxis-Beispiel

Unverzinsliches Darlehen

Ein Unternehmer hat am 29.12.01 ein unverzinsliches Darlehen i. H. v. 200.000 EUR von einem Geschäftsfreund überwiesen bekommen.

Das Darlehen ist am 1.1.05 in einem Betrag zu tilgen; die Laufzeit beträgt 3 Jahre.

Bilanzierung des Darlehens:

 
Bilanzstichtag   Vervielfältiger abgezinster/zu bilanzierender Wert Zinsanteil Gewinnauswirkung
31.12.2001 EUR 200.000 × 0,852 = 170.400 29.600 + 29.600
31.12.2002 EUR 200.000 × 0,898 = 179.600 20.400 – 9.200
31.12.2003 EUR 200.000 × 0,948 = 189.600 10.400 – 10.000
31.12.2004     = 200.000 0 – 10.400
          0

Buchung am 29.12.01 – Zufluss des Darlehensbetrags

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1200 Bank 200.000 1707 Darlehen 200.000
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1800 Bank 200.000 3564 Darlehen 200.000

Buchung am 31.12.01 – Abzinsung

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
1707 Darlehen 170.400 2736 Erträge aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten 29.600
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
3564 Darlehen 170.400 4932 Erträge aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten 29.600

Buchung am 31.12.02 – Abzinsung

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
2000 Außerordentliche Aufwendungen 9.200 1707 Darlehen 9.200
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
7500 Außerordentliche Aufwendungen 9.200 3564 Darlehen 9.200

Buchung am 31.12.03 – Abzinsung

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
2000 Außerordentliche Aufwendungen 10.000 1707 Darlehen 10.000
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
7500 Außerordentliche Aufwendungen 10.000 3564 Darlehen 10.000

Buchung am 31.12.04 – Abzinsung

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
2000 Außerordentliche Aufwendungen 10.400 1707 Darlehen 10.400
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag EUR Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag EUR
7500 Außerordentliche Aufwendungen 10.400 3564 Darlehen 1...

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