Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Aufgliederung
  • Taxonomie
  • Anpassung des Kontenrahmens

1 So kontieren Sie richtig!

 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Zinsen für Gesellschafterdarlehen
Eigener Kontenplan SKR 03
  2114
IKR  
  SKR 04
  7316
 

Kostenstelle/

Schlüssel
 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"

Kontenbezeichnung

Bank
Eigener Kontenplan SKR 03
  1200
IKR  
2800 SKR 04
  1800
 

Kostenstelle/

Schlüssel

So kontieren Sie richtig!

Durch die E-Bilanz müssen die Aufwendungen näher spezifiziert werden. Es sind neue Konten in den Kontenrahmen eingefügt worden. So ist auch das Konto "Zinsen für Gesellschafterdarlehen" 2114 (SKR 03) bzw. 7316 (SKR 04) in den Kontenrahmen eingefügt worden. Die Buchung der Zinsen für ein Gesellschafterdarlehen erfolgt auf das gleichnamige Konto.

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Zinsen für Gesellschafterdarlehen

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zinszahlung für ein Darlehen an den Gesellschafter

Hans Groß und Wolfgang Müller sind Gesellschafter der G&WOHG. Hans Groß hat der G&WOHG ein Darlehen von 200.000 EUR zum Zinssatz von 5 % gewährt. Die Überweisung der Darlehenszinsen (10.000 EUR jährlich) erfolgt quartalsmäßig.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2114 Zinsen für Gesellschafterdarlehen 2.500 1200 Bank 2.500
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
7316 Zinsen für Gesellschafterdarlehen 2.500 1800 Bank 2.500
 
Praxis-Beispiel

Unverzinsliches Gesellschafterdarlehen: Abzinsung erforderlich

Die X-GmbH befindet sich in finanzieller Schieflage. Einer ihrer Gesellschafter gewährt ihr ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. 60.000 EUR. Eine Verzinsung wird nicht vereinbart, die Laufzeit beträgt 5 Jahre.

Folge: Unverzinsliche Darlehen müssen abgezinst werden

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Bei der Bewertung des unverzinslichen Darlehens wird der Darlehensbetrag mit einem Vervielfältiger aus der Tabelle zu § 12 Abs. 3 BewG multipliziert. Bei einer 5-jährigen Laufzeit beträgt dieser 0,765.

  • Das Darlehen ist am Bilanzstichtag 01 mit 45.900 EUR (60.000 EUR × 0,765) anzusetzen.
  • Der Unterschiedsbetrag i. H. v. 14.100 EUR ist im Jahr der Darlehensgewährung als laufender Ertrag zu versteuern.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200 Bank 60.000 1705 Darlehen 45.900
      2683 Zinserträge aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten 14.100
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1800 Bank 60.000 3560 Darlehen 45.900
      7141 Zinserträge aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten 14.100
 
Praxis-Tipp

Von einem unverzinslichen Gesellschafterdarlehen ist abzuraten

Zwar steht es dem Gesellschafter frei, seiner GmbH ein Darlehen unverzinst oder verzinst zu gewähren. Aber ein unverzinsliches Darlehen wird abgezinst und der Unterschiedsbetrag muss als außerordentlicher Ertrag versteuert werden. Um dieser misslichen Folge zu entgehen, sollten Gesellschafterdarlehen wenigstens geringfügig verzinst werden. Nach der Verwaltungsauffassung des BMF[1] genügt ein Zinssatz von mehr als 0 %.

3 Besteuerung der Zinsen

3.1 Wie der Darlehensgeber die Zinsen versteuern muss

Die Zinseneinnahmen unterliegen nicht dem 25 %igen Abgeltungssteuersatz, sondern dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters.[1]

D. h., der Darlehensvertrag muss wie unter fremden Dritten ausgestaltet sein. Dabei sind insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten:

Regelung der Laufzeit und der Rückzahlung

Die Laufzeit des Darlehens sollte sich im üblichen Rahmen bewegen. Sonderbedingungen und Sonderkündigungsfristen bedürfen einer eingehenden Regelung.

I. d. R. erfolgt die Darlehensrückzahlung endfällig, also zum Ablauf der Darlehenszeit. Regelungen zur Darlehensrückzahlung sollten in keinem Darlehensvertrag fehlen.

Zinssatz und Fälligkeit

Der Zinssatz sollte der marktüblichen Höhe entsprechen. Allerdings kann auch eine Unverzinslichkeit des Gesellschafterdarlehens vereinbart werden. Wegen der erforderlichen Abzinsung kann das aber steuerliche Nachteile zur Folge haben.

Darlehensbesicherung

Weil keine Bank ein Darlehen ohne hinreichende Besicherung gewährt, bedarf auch das Gesellschafterdarlehen einer hinreichenden Besicherung (wie unter fremden Dritten). Bei ausreichender Bonität reicht eine persönliche Bürgschaft aus.

3.2 GmbH: Zinsaufwand ist als Betriebsausgabe zu buchen

Der Zinsaufwand führt bei der GmbH zu steuermindernden Betriebsausgaben. Er führt zu einer Minderung der Körperschaftsteuer.

Eine teilweise Minderung der Gewerbesteuer tritt dann ein, soweit der Hinzurechnungsbetrag für Zinsen überschritten wird.

3.3 Besteuerung beim Gesellschafter

Die Versteuerung der Zinseinkünfte beim Gesellschafter erfolgt nicht im Rahmen der 25 %igen Abgeltungsteuer. Es gilt der persönliche Steuersatz. Dabei gilt bei einem Gesellschafterdarlehen nicht – wie bei Privatpersonen üblich – der Zeitpunkt des Zuflusses. Denn der Mehrheitsgesellschafter kann i. d. R. den Zeitpunkt des Zu...

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