Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Aufgliederung
- Taxonomie
- Anpassung des Kontenrahmens
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
|
---|---|
Kontenbezeichnung Zinsen für Gesellschafterdarlehen |
|
Eigener Kontenplan | SKR 03 |
2114 | |
IKR | |
SKR 04 | |
7316 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
|
---|---|
Kontenbezeichnung Bank |
|
Eigener Kontenplan | SKR 03 |
1200 | |
IKR | |
2800 | SKR 04 |
1800 | |
Kostenstelle/ Schlüssel |
So kontieren Sie richtig!
Durch die E-Bilanz müssen die Aufwendungen näher spezifiziert werden. Es sind neue Konten in den Kontenrahmen eingefügt worden. So ist auch das Konto "Zinsen für Gesellschafterdarlehen" 2114 (SKR 03) bzw. 7316 (SKR 04) in den Kontenrahmen eingefügt worden. Die Buchung der Zinsen für ein Gesellschafterdarlehen erfolgt auf das gleichnamige Konto.
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Buchungssatz:
Zinsen für Gesellschafterdarlehen |
an Bank |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Zinszahlung für ein Darlehen an den Gesellschafter
Hans Groß und Wolfgang Müller sind Gesellschafter der G&WOHG. Hans Groß hat der G&WOHG ein Darlehen von 200.000 EUR zum Zinssatz von 5 % gewährt. Die Überweisung der Darlehenszinsen (10.000 EUR jährlich) erfolgt quartalsmäßig.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
2114 | Zinsen für Gesellschafterdarlehen | 2.500 | 1200 | Bank | 2.500 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
7316 | Zinsen für Gesellschafterdarlehen | 2.500 | 1800 | Bank | 2.500 |
Unverzinsliches Gesellschafterdarlehen: Abzinsung erforderlich
Die X-GmbH befindet sich in finanzieller Schieflage. Einer ihrer Gesellschafter gewährt ihr ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. 60.000 EUR. Eine Verzinsung wird nicht vereinbart, die Laufzeit beträgt 5 Jahre.
Folge: Unverzinsliche Darlehen müssen abgezinst werden
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Bei der Bewertung des unverzinslichen Darlehens wird der Darlehensbetrag mit einem Vervielfältiger aus der Tabelle zu § 12 Abs. 3 BewG multipliziert. Bei einer 5-jährigen Laufzeit beträgt dieser 0,765.
- Das Darlehen ist am Bilanzstichtag 01 mit 45.900 EUR (60.000 EUR × 0,765) anzusetzen.
- Der Unterschiedsbetrag i. H. v. 14.100 EUR ist im Jahr der Darlehensgewährung als laufender Ertrag zu versteuern.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1200 | Bank | 60.000 | 1705 | Darlehen | 45.900 |
2683 | Zinserträge aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten | 14.100 |
Konto SKR 04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1800 | Bank | 60.000 | 3560 | Darlehen | 45.900 |
7141 | Zinserträge aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten | 14.100 |
Von einem unverzinslichen Gesellschafterdarlehen ist abzuraten
Zwar steht es dem Gesellschafter frei, seiner GmbH ein Darlehen unverzinst oder verzinst zu gewähren. Aber ein unverzinsliches Darlehen wird abgezinst und der Unterschiedsbetrag muss als außerordentlicher Ertrag versteuert werden. Um dieser misslichen Folge zu entgehen, sollten Gesellschafterdarlehen wenigstens geringfügig verzinst werden. Nach der Verwaltungsauffassung des BMF[1] genügt ein Zinssatz von mehr als 0 %.
3 Besteuerung der Zinsen
3.1 Wie der Darlehensgeber die Zinsen versteuern muss
Die Zinseneinnahmen unterliegen nicht dem 25 %igen Abgeltungssteuersatz, sondern dem persönlichen Steuersatz des Gesellschafters.[1]
D. h., der Darlehensvertrag muss wie unter fremden Dritten ausgestaltet sein. Dabei sind insbesondere die nachfolgenden Punkte zu beachten:
Regelung der Laufzeit und der Rückzahlung
Die Laufzeit des Darlehens sollte sich im üblichen Rahmen bewegen. Sonderbedingungen und Sonderkündigungsfristen bedürfen einer eingehenden Regelung.
I. d. R. erfolgt die Darlehensrückzahlung endfällig, also zum Ablauf der Darlehenszeit. Regelungen zur Darlehensrückzahlung sollten in keinem Darlehensvertrag fehlen.
Zinssatz und Fälligkeit
Der Zinssatz sollte der marktüblichen Höhe entsprechen. Allerdings kann auch eine Unverzinslichkeit des Gesellschafterdarlehens vereinbart werden. Wegen der erforderlichen Abzinsung kann das aber steuerliche Nachteile zur Folge haben.
Darlehensbesicherung
Weil keine Bank ein Darlehen ohne hinreichende Besicherung gewährt, bedarf auch das Gesellschafterdarlehen einer hinreichenden Besicherung (wie unter fremden Dritten). Bei ausreichender Bonität reicht eine persönliche Bürgschaft aus.
3.2 GmbH: Zinsaufwand ist als Betriebsausgabe zu buchen
Der Zinsaufwand führt bei der GmbH zu steuermindernden Betriebsausgaben. Er führt zu einer Minderung der Körperschaftsteuer.
Eine teilweise Minderung der Gewerbesteuer tritt dann ein, soweit der Hinzurechnungsbetrag für Zinsen überschritten wird.
3.3 Besteuerung beim Gesellschafter
Die Versteuerung der Zinseinkünfte beim Gesellschafter erfolgt nicht im Rahmen der 25 %igen Abgeltungsteuer. Es gilt der persönliche Steuersatz. Dabei gilt bei einem Gesellschafterdarlehen nicht – wie bei Privatpersonen üblich – der Zeitpunkt des Zuflusses. Denn der Mehrheitsgesellschafter kann i. d. R. den Zeitpunkt des Zu...
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen