Die Herabsetzung des Stammkapitals einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bedarf
- der Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung mit Dreiviertelmehrheit,[1]
- der Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern,[2]
- der Befriedigung oder Sicherstellung der Forderungen derjenigen Gläubiger, die sich bei der Gesellschaft melden und der Kapitalherabsetzung nicht zustimmen[3] sowie
- der Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung.[4]
Unter gewissen Bedingungen kann die Herabsetzung des Stammkapitals bei einer GmbH als vereinfachte Kapitalherabsetzung vorgenommen werden.[5]
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