Ab 1.1.2018 müssen alle Unternehmer (und nicht wie vorher lediglich Groß- und Mittelgroßunternehmen) ihre Erklärungen elektronisch abgeben. Es sind sichere elektronische Signaturen, elektronische Datenaustauschsysteme (EDI) und sonstige durch die IT-Abteilung des Finanzministeriums genehmigte elektronische Systeme erforderlich. Die MwSt-Erklärungen können entweder elektronisch bei der zuständigen Steuerbehörde bzw. Registrierungsbehörde oder der Post per Einschreiben eingereicht werden.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird das elektronische Format an die zuständige Behörde übermittelt und durch das ausgedruckte, unterzeichnete und abgestempelte Formular begleitet. Nach den Bestimmungen der Verordnung Nr. 1085/2003 mit Durchführungsvorschriften für das Gesetz Nr. 161/2003 hinsichtlich von Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz bei der Ausübung öffentlicher Funktionen und im Geschäftsleben sowie zur Bekämpfung der Korruption in Bezug auf die Implementierung des nationalen elektronischen Systems können Großunternehmen die Erklärungen elektronisch über das nationale elektronische System einreichen.

Ab 2007 ist die Einführung des Verfahrens für die elektronische Einreichung von Steuererklärungen als alternative Methode für Steuerpflichtige, die juristische Personen in den Bezirken Bukarest und Ilfov sind, möglich. Dieses Verfahren wird künftig für alle Steuerpflichtigen eingeführt. Die Einreichung von Steuererklärungen auf diesem Wege impliziert die Registrierung der Steuerpflichtigen für den Erhalt eines elektronischen Zertifikats, anhand dessen die Steuererklärungen elektronisch signiert und eingereicht werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge