Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat zehn Unternehmen betrachtet und deren bisherige Bemühungen in einem Dokument zusammengefasst.[1] Die Unternehmen, die dabei herangezogen wurden, waren adidas AG, A.P. Møller – Maersk A/S, BASF SE, Bierbaum-Proenen GmbH & Co. KG, Continental AG, Daimler AG, Deutsche Telekom AG, Merck, Siemens AG, Thomas Becker – Atelier für Schmuck

Am Beispiel der Daimler AG: Daimler legt das Hauptaugenmerk nicht auf die wirtschaftliche Bedeutung (Vermeidung von Strafzahlungen, Reputationsverlust, Attraktivitätsverlust am Kapitalmarkt etc.), sondern auf die tatsächliche Vermeidung jeglicher Menschenrechtsverletzungen. Die größte Herausforderung besteht für Daimler in den komplexen Lieferketten, weshalb sie das Ziel verfolgen, Transparenz entlang der gesamten Automobil-Lieferkette herzustellen. Dabei werden alle Beteiligten, d. h. Mitarbeitende, Lieferanten, Stakeholder etc. mit einbezogen – auf Konzernebene durch die Abteilung Social Compliance gesteuert, die eng mit dem Lieferantenmanagement zusammenarbeitet (Lieferantenstandardverträge, etc.).

Ergänzend soll ein Compliance-Management-System unterstützen, das konkret menschenrechtliche Aspekte beinhaltet und einen Austausch lokaler Compliance-Ansprechpartner ermöglicht. Neben der Beschreibung der vielfältigen Maßnahmen und Konzepte, wie Nachhaltigkeitstrainings für Lieferanten, Lieferanten-Screenings etc. (https://www.daimler.com/nachhaltigkeit/menschenrechte/lieferkette/) sprechen sich Vorstand und Betriebsrat auf der Website der Daimler AG eindeutig für die gesetzliche Regelung aus.

[1] Vgl. BMZ, Mit Verantwortung zum Erfolg, 10.2021, abrufbar unter: https://www.bmz.de/de/aktuelles/mit-verantwortung-zum-erfolg (letzter Zugriff: 1.1.2022).

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