Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Abgrenzung zur Umbuchung
  • Durchführung
  • Berichtigungsschlüssel

1 So kontieren Sie richtig

 

Praxis-Wegweiser:

"Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Umsatzerlöse 8400 4400   GuV
Debitor 14700 14700   Bilanz

So kontieren Sie richtig!

Wenn Sie eine offensichtlich falsche Buchung rückgängig machen wollen, sollten Sie keinen Differenzausgleich vornehmen. Vielmehr sollten Sie eine Generalumkehr erzeugen.

 
Hinweis

Erstellen einer Generalumkehr im DATEV-Rechnungswesen:

Rufen Sie über "Erfassen|Belege buchen" einen neuen Buchungsstapel für den betroffenen Buchungszeitraum auf. Wählen Sie unter "Ansicht|Fibu-Konto" die Kontenansicht und rufen Sie im Anschluss das Konto auf, auf dem sich die betreffende Buchung befindet. Mit rechter Maustaste auf die zu stornierende Buchung können Sie nun eine Generalumkehr erstellen lassen. Der betreffende Buchungssatz wird automatisch in die Buchungszeile übernommen und im Feld "GU" wird das Kennzeichen "G" für Generalumkehr gesetzt.

Die falsche Buchung wird so rückgängig gemacht, z. B. eine Sollbuchung mit Minuszeichen im Soll dargestellt.

Die Jahresverkehrszahlen werden durch den Stornoschlüssel exakt ausgewiesen.

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchungsberichtigung

Unternehmer Hans Groß bucht eine Ausgangsrechnung über 119 EUR für Kunde Mayer (Personenkonto 14700). Das Erlöskonto ist 8400/4400: voller Steuersatz. Beim Kontieren hat Hans Groß versehentlich 2 Nullen zu viel eingegeben, d. h. er hat statt 119 EUR tatsächlich 11.900 EUR gebucht. Diese berichtigt er wie folgt:

Buchungsvorschlag:

 
GU Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
G 14700/14700 Umsatzerlöse -11.900 8400/4400 Kunde Mayer -11.900
  14700/14700 Kunde Mayer 119 8400/4400 Umsatzerlöse 119

3 Die Jahresverkehrszahlen werden nicht beeinflusst

Die Generalumkehr ist eine Methode der Stornierung, mit der fehlerhafte Buchungen in der doppelten Buchführung korrigiert werden. Das Storno wird durch das erneute Erfassen des Buchungssatzes mit umgekehrten Vorzeichen durchgeführt. Anschließend wird die Buchung erneut mit den richtigen Daten erfasst.

Obwohl es oft möglich ist, das gleiche Ergebnis mit einer Nach- oder Umbuchung vorzunehmen, verbietet sich das nach den Regeln der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, insbesondere dem Grundsatz der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit.

Da bei Übermittlung einer E-Bilanz auch die Konten mit rechnerischen Nullwerten im Kontennachweis übermittelt werden, empfiehlt sich auch unter diesem Aspekt eine Generalumkehr. Sollte das betreffende Konto nämlich nach Änderung einen Null Saldo aufweisen, wird es so nicht mit übermittelt.

4 Stornobuchungen sind nicht mit Umbuchungen zu verwechseln

Eine Umbuchung nehmen Sie dann vor, wenn Sie entweder zuerst auf ein falsches Konto gebucht und diesen Fehler später bemerkt haben oder wenn z. B. die Umsatzsteuer falsch war oder nicht ausgewiesen wurde.

Außerdem zählen zu den Umbuchungen Berichtigungen der einzelnen Kontenbestände und Jahresabschlussbuchungen, soweit sie die Saldenübertragungen der Bestands- und der Erfolgskonten auf das Schlussbilanz- bzw. GuV-Konto betreffen.

 
Praxis-Tipp

Erstellen einer Generalumkehr für einen kompletten Buchungsstapel

Sollten Sie mal einen ganzen Buchungsstapel mit Buchungen haben, welche Sie korrigieren müssen, so lässt sich dies wie folgt lösen:

Öffnen Sie "Auswertungen|Finanzbuchführung|Primanota" und wählen dort den betroffenen Buchungsstapel aus. Im Arbeitsblatt der Primanota können Sie dann mit rechter Maustaste auf eine beliebige Zahl klicken. Im Anschluss wählen Sie "Stapel mit Generalumkehr-Buchungen erzeugen". Im Anschluss öffnet sich das Vorschaufenster der erzeugten Buchungen. Wenn Sie die Vorschau geprüft haben, klicken Sie auf weiter. Dann müssen Sie einen neuen Buchungsstapel anlegen. Die Buchungen wurden nun verarbeitet.

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