OFD Karlsruhe, 3.8.2009, S 7279/1

Zur Frage, in welchen Fällen eine Bauleistung i.S. des § 13b UStG vorliegt (vgl. auch Abschn. 182a UStR und BMF-Schreiben vom 2.12.2004, BStBl 2004 I S. 1129), gilt Folgendes:

 

1. Reparatur- und Wartungsleistungen

Nach Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 15 UStR fallen Reparatur- und Wartungsleistungen an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken nur dann unter die Regelung des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG, wenn das Nettoentgelt für den einzelnen Umsatz die Bagatellgrenze von 500 EUR überschreitet. Nach dem Ergebnis der Erörterungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind Wartungsleistungen, die einen Nettowert von 500 EUR übersteigen, nur dann als Bauleistungen zu behandeln, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden.

 

2. Begriff der Bauleistung

Leistungsbeschreibung ja nein Bemerkungen
Abbruch von Bauwerken einschließlich Abtransport und Deponierung x    
Abtransport von Erdaushub als selbstständige Hauptleistung   x vgl. aber Erdaushub
Anlagenbau (Montagebänder, Montagelinien, Krananlagen, Kiesförderanlagen, Getränkeabfüllanlagen usw.) x   Eine Bauleistung liegt vor, wenn große Maschinenanlagen zu ihrer Funktionsfähigkeit aufgebaut werden müssen oder wenn ein Gegenstand aufwändig installiert werden muss.
Anzeigentafel (Flughafen, Bahnhof) x   vgl. Lichtwerbeanlage in Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 11 Satz 2 UStR
Bauaustrocknung x    
Baukran, Zurverfügungstellen mit Bedienungspersonal   x es sei denn, dass der Kranführer eigenverantwortlich beim Einsetzen von Teilen tätig wird
Bausatzhaus x   wenn die Verantwortung für die ordnungsgemäße Gebäudeerrichtung mindestens teilweise beim Lieferer des Bausatzes liegt
Bauschuttzerkleinerung   x  
Beleuchtungsinstallation   x ausgenommen Beleuchtungssysteme (z.B. in Kaufhäusern oder Fabrikhallen)
Berliner Verbau x    
Betonmischer x   wenn gleichzeitig Bedienungspersonal für substanzverändernde Arbeiten zur Verfügung gestellt wird, z.B. Verfüllung von Ortbeton
Betonpumpe   x vgl. aber Betonmischer
Brandmeldeanlage einbauen x    
EDV-Anlagen x   wenn sie fest mit dem Bauwerk verbunden sind
Einrichtungsgegenstände (incl. Einbauküche, Regale) x   wenn mit Gebäude fest verbunden und nicht ohne größeren Aufwand vom Gebäude wieder trennbar (vgl. Abschn. 182a Abs. 7 Nr. 2 UStR)
Elektrogeräte anschließen   x  
Erdaushub x   auch incl. Abtransport und Deponierung, vgl. Abbruch von Bauwerken
Erdkabel verlegen oder austauschen x   siehe auch Überlandleitungen
Erdwärmebohrung x    
Fang- und Sicherheitsnetze bei Baumaßnahmen im Außenbereich   x vgl. Gerüstbau in Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 9 UStR
Fahrbahnbelag x   incl. Aufsaugen und Entsorgen von abgefrästen Fahrbahndecken
Fahrbahnmarkierung      
– endgültig (Weißmarkierung) x    
– vorübergehend   x  
Fertiggaragen x   wenn der Lieferer die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufstellen trägt
Festzelterrichtung   x vgl. Material- und Bürocontainer in Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 6 UStR
Feuerlöschereinbau, fester Verbund mit dem Gebäude   x kein Einrichtungsgegenstand i.S. des Abschn. 182a Abs. 7 Nr. 2 UStR
Fliegenschutzgitter / Sonnenschutzfolien x    
Fotovoltaik- und Solaranlagen x   vgl. Lichtwerbeanlage in Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 11 Satz 2 UStR
Gartenanlagen x   wenn befestigte Wege, Terrassen, Mauern, Brücken, ortsfeste Sprengleranlagen o.Ä. Teil der Leistung sind
Gartenzaun x    
Gebäude: schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden incl. Fälle des einheitlichen Vertragswerkes i.S. des Abschn. 71 Abs. 1 UStR x   maßgebend ist, dass die Werklieferung nicht unter § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG fällt
Grabstein   x außer bei Mausoleen
Grundwasserabsenkung x    
Hausanschlüsse x   vgl. Abschn. 182a Abs. 7 Nr. 8 UStR
Kranvermietung mit Bedienpersonal zwecks Abladen von Baustoffen   x  
Landschaftsgestaltung   x Anschütten von Hügeln und Böschungen sowie das Ausheben von Gräben und Mulden
Leitplanken x    
Maschinen   x Das Erstellen von Fundamenten, Sockeln und Befestigungsvorrichtungen sind in der Regel Nebenleistungen (vgl. Abschn. 182a Abs. 6 UStR)
Pflege einer Dachbegrünung   x  
Planierraupe, Zurverfügungsstellung mit Bedienungspersonal   x vgl. Baukran
Regalförderzeug   x vgl. Anlagenbau
Rodung, Herausfräsen der Wurzeln und Abtransport   x es sei denn, die Arbeiten werden im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks durchgeführt
Rohrreinigung   x es sei denn, dass Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden und die Grenze von 500 EUR überschritten ist vgl. Abschn. 182a Abs. 9 Nr. 15 UStR
Sanierung von Bauteilen (Korrosionsschutz) im eigenen Betrieb ohne Aus- und Einbau vor Ort   x  
Saunaeinbau x    
Silo x   wenn es im Rahmen einer Werklieferung vor Ort errichtet bzw. aufgebaut wird
Spielplätze und Spielanlagen x   wenn mit dem Grund und Boden durch Fundament o.Ä. fest verbunden
Tankanlageneinbau x    
Telefonanlagen     vgl. EDV-Anlagen
Überlandleitungen verlegen oder austauschen x   siehe auch Erdkabel
Verkehrsschilder und Ampelanlagen     bei substanzverä...

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