Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten 4673 6673   sonstige betriebliche Aufwendungen
Laufende Kfz-Betriebskosten 4530 6530   sonstige betriebliche Aufwendungen

So kontieren Sie richtig!

Bei einer Geschäftsreise entscheidet der Unternehmer selbst, welches Beförderungsmittel er nutzt. Bei der Verwendung eines Pkw ist danach zu unterscheiden, ob es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, das zum Betriebsvermögen gehört oder ob ein privates Fahrzeug genutzt wird. Der Unternehmer bucht z. B. seine Aufwendungen für die Nutzung eines Taxis, Zugs oder Flugzeugs auf das Konto "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten" 4673 (SKR 03) bzw. 6673 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten

an Bank

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