Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten | 4673 | 6673 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Laufende Kfz-Betriebskosten | 4530 | 6530 | sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Bei einer Geschäftsreise entscheidet der Unternehmer selbst, welches Beförderungsmittel er nutzt. Bei der Verwendung eines Pkw ist danach zu unterscheiden, ob es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, das zum Betriebsvermögen gehört oder ob ein privates Fahrzeug genutzt wird. Der Unternehmer bucht z. B. seine Aufwendungen für die Nutzung eines Taxis, Zugs oder Flugzeugs auf das Konto "Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten" 4673 (SKR 03) bzw. 6673 (SKR 04).
Buchungssatz:
Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten |
an Bank |
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