Nein. Um den Vorschuss in voller Höhe behalten zu dürfen, muss die Summe des Umsatzes des Förderzeitraums Januar bis März bzw. April bis Juni 2022 im Vergleich zum dreimonatigen Referenzumsatz um mindestens 60 Prozent zurückgegangen sein. Das erste und zweite Quartal werden dabei separat betrachtet. Es findet somit keine Summierung der Umsätze des sechsmonatigen Gesamtförderzeitraums statt.

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