Prozesszinsen, die für Steuern gezahlt werden, welche in Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften stehen, z. B. die Grunderwerbsteuer, gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, nicht aus Vermietung und Verpachtung.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge