Warum sollten auch Unternehmer und Privatleute ebenfalls über das Internet gehen?

  • Ohne passende Schreibmaschine bzw. Drucker sind die Vordrucke eher unpraktisch.
  • Eine Ausfüllhilfe findet sich nur als Anlage zum (2-seitigen) Formular. Die Eingaben im Online-Formular dagegen werden auf Plausibilität abgeprüft (richtige Adresse des Gerichts, Abprüfen von Ort und Postleitzahl usw.).
  • Es müssen alle für den Antrag notwendigen Angaben gemacht sein. Falsche und fehlende Angaben, die zu zeitraubenden Zurückweisungen des Antrags führen können (Monierung), werden auf diese Weise reduziert.

Weitere Vorteile des Online-Antrags sind:

  • Der Online-Antrag an sich ist kostenlos und zeitsparend.
  • Es ist keine Registrierung notwendig, zumindest nicht beim Barcode-Verfahren.

Auch ohne Verpflichtung empfiehlt es sich daher, auf die Online-Lösung zu setzen.[1]

[1] Auf der Website www.mahngerichte.de finden sich ergänzende Informationen und Ausfüllhinweise; https://www.mahngerichte.de/verfahrenshilfen/ausfuellhinweise/, letzter Abruf 19.6.2023.

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