Neben den in Punkt 3.1 angeführten klassischen Beurteilungskriterien wie Qualität und Lieferzuverlässigkeit sind auch die einzelnen Kriterien der Compliance-Regeln fester Bestandteil des Lieferantenbeurteilungssystem. Teilweise gilt schon die Umkehrung: Ein Unternehmen, welches "Verzicht auf Kinderarbeit" oder "Umweltschutz" im Beurteilungssystem nicht aufgenommen hat, legt offensichtlich keinen Wert auf diese Punkte. Wichtig ist es im Vorfeld eine verbindliche Nachhaltigkeitsrichtlinie zu erarbeiten. Dies kann in der Aufstellung von Compliance-Regeln oder in Form eines "Code of Conduct" geschehen. Diese Regeln sind verbindlich und von allen Lieferanten zu unterzeichnen.

Einzelne Punkte dieses Code of Conduct sind z. B:

  • Verbot von Kinderarbeit
  • Keine Zwangs- oder Pflichtarbeit
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Umweltfreundliche Produktion
  • Vermeidung von Unfällen
  • Umweltfreundliche Produkte
  • Verbot von Korruption, Bestechung und Erpressung
  • Keine Diskriminierung von Mitarbeitern

Diese Kriterien sollten sich je nach der jeweiligen Bedeutung für das Unternehmen in der Lieferantenbeurteilung wiederfinden.

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