Die Kosten für eine Bahncard sind von vornherein in vollem Umfang steuerfrei, wenn sich nach der Nutzungsprognose des Arbeitgebers eine Vollamortisation ergibt. Übersteigen demnach die Kosten für steuerfreie Einzelfahrten die Kosten von 3.952 EUR (vor 2020: 4.395 EUR) für eine Bahncard 100, kann der Arbeitnehmer die Bahncard 100 auch für Privatfahrten nutzen, ohne einen geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.

Die Steuerfreiheit bleibt auch dann bestehen, wenn die prognostizierte Vollamortisation aus unvorhersehbaren Gründern (z. B. wegen Krankheit oder Verschiebung von Dienstreisen) nicht eintritt. Bei grundlegenden Änderungen, z. B. beim Wechsel vom Außen- in den Innendienst, ist für den noch nicht abgelaufenen Zeitraum eine Korrektur (= Nachversteuerung) vorzunehmen.

Nutzungsprognose ≠ Vollamortisation:

Übersteigen nach der Nutzungsprognose des Arbeitgebers die Aufwendungen nicht den Kaufpreis von 3.952 EUR (vor 2020: 4.395 EUR), ist der Differenzbetrag sofort als Arbeitslohn zu erfassen. Eine spätere Korrektur ist möglich.

Ohne Nutzungsprognose:

In diesem Fall muss der Gesamtbetrag (also 3.952 EUR bei einer Bahncard 100) sofort als Arbeitslohn erfasst werden. Die Steuerfreistellung erfolgt dann später entsprechend der Nutzung für auswärtige Tätigkeiten, für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sowie für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Verteilung auf 2 Jahre: Erfolgt der Erwerb einer Bahncard 100 im Laufe eines Jahres müssen die Kosten dem jeweiligen Jahr anteilig zugeordnet werden.

Anmerkung: Derzeit (Stand 2020) kostet die Bahncard 100 bei Sofortzahlung 3.952 EUR für ein Jahr (bei der 1. Klasse: 6.685 EUR). Die Bahncard 100 gibt es auch im Abonnement für 365 EUR monatlich (bei der 1. Klasse für 620 EUR pro Monat).

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