Nicht planmäßig abschreibbar sind immaterielle Vermögenswerte unbestimmter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer (IAS 38.88). Da auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer abzustellen ist, stören rechtliche Befristungen nicht, solange eine Erneuerung/Verlängerung des Rechts zu niedrigen Kosten möglich ist.

 

Beispiel

Die Mobilstream hat eine Mobilfunklizenz erworben. Der Lizenzzeitraum beträgt 15 Jahre. Danach kann die Lizenz gegen eine im Verhältnis zu den Anschaffungskosten nur symbolische Gebühr verlängert werden. Die Lizenz hat ein indefinite life.

Der rechtliche Ablauf nach 15 Jahren ist ohne Bedeutung, weil eine Erneuerung/Verlängerung zu niedrigen Kosten möglich ist. Zwar kann sich die Lizenz auch wirtschaftlich und technisch (neue Medien, Frequenzen etc.) erledigen. Es ist jedoch ungewiss, wann. Insoweit bleibt es beim "indefinite life", d. h. einer nicht "ewigen", aber unbestimmten Nutzungsdauer. Eine planmäßige Abschreibung entfällt.

 

Tipp

Auch Warenzeichen, Markenrechte usw. sind in der Regel zu niedrigen Kosten verlängerbar und damit häufig nicht planmäßig abzuschreiben.

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