Ein immaterieller Vermögenswert ist nur dann anzusetzen, wenn
a) |
es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird, und |
b) |
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts verlässlich ermittelt werden können. |
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