Bei dem Abzinsungssatz/den Abzinsungssätzen muss es sich um einen Zinssatz/Zinssätze vor Steuern handeln, der/die die gegenwärtigen Marktbewertungen folgender Faktoren widerspiegelt/widerspiegeln:

 

a)

des Zinseffekts und

 

b)

der speziellen Risiken eines Vermögenswerts, für die die geschätzten künftigen Zahlungsströme nicht angepasst wurden.

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