In der Berechnung des Nutzungswerts eines Vermögenswerts müssen sich die folgenden Elemente widerspiegeln:
a) |
eine Schätzung der künftigen Zahlungsströme, die das Unternehmen durch den Vermögenswert zu erzielen erwartet, |
b) |
Erwartungen im Hinblick auf eventuelle wertmäßige oder zeitliche Veränderungen dieser künftigen Zahlungsströme, |
c) |
der Zinseffekt, der durch den aktuellen risikolosen Marktzinssatz dargestellt wird, |
d) |
der Preis für die mit dem Vermögenswert verbundene Unsicherheit und |
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