Folgende Angaben müssen in den Abschlüssen ebenso enthalten sein:
a) |
das Vorhandensein und die Beträge von Beschränkungen von Verfügungsrechten sowie als Sicherheiten für Schulden verpfändete Sachanlagen, |
b) |
der Betrag an Ausgaben, der im Buchwert einer Sachanlage während ihrer Herstellung erfasst wird, und |
c) |
der Betrag für vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen. |
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