Folgende Angaben müssen in den Abschlüssen ebenso enthalten sein:

 

a)

das Vorhandensein und die Beträge von Beschränkungen von Verfügungsrechten sowie als Sicherheiten für Schulden verpfändete Sachanlagen,

 

b)

der Betrag an Ausgaben, der im Buchwert einer Sachanlage während ihrer Herstellung erfasst wird, und

 

c)

der Betrag für vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen.

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