Die gesonderte Angabe der Zahlungsströme aus der Finanzierungstätigkeit ist von Bedeutung, da sie für die Schätzung von Ansprüchen auf künftige Zahlungsströme der Kapitalgeber gegenüber dem Unternehmen nützlich sind. Es folgen einige Beispiele für Zahlungsströme aus der Finanzierungstätigkeit:

 

a)

Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen oder anderen Eigenkapitalinstrumenten,

 

b)

Auszahlungen an Eigentümer zum Erwerb oder Rückkauf von (eigenen) Anteilen an dem Unternehmen,

 

c)

Einzahlungen aus der Ausgabe von Schuldverschreibungen, Schuldscheinen, Anleihen und hypothekarisch unterlegten Schuldtiteln sowie aus der Aufnahme von Darlehen und Hypotheken oder aus der Aufnahme von sonstigem kurz- oder langfristigem Fremdkapital,

 

d)

Auszahlungen für die Rückzahlung von Ausleihungen und

 

e)

Auszahlungen von Leasingnehmern zur Tilgung von Schulden aus Leasingverträgen.

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