Handelsbilanz Steuerbilanz
Zinsen für Fremdkapital allgemein Aktivierungsverbot[1] Aktivierungsverbot[2]
Zinsen für zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes verwendetes Fremdkapital, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen Aktivierungswahlrecht, soweit die Zinsen auf den Zeitraum der Herstellung des Vermögensgegenstands entfallen.[3]

Werden handelsrechtlich Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen, sind sie gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG auch in der steuerlichen Gewinnermittlung als Herstellungskosten zu beurteilen.[4] In der steuerlichen Gewinnermittlung folgt daher aus dem handelsrechtlich ausgeübten Wahlrecht ein Aktivierungsgebot.

Werden handelsrechtlich Fremdkapitalzinsen nicht in die Herstellungskosten einbezogen, sind sie auch steuerlich den Herstellungskosten nicht zuzurechnen.[5]

Tab. 3: Behandlung von Fremdkapitalzinsen in Handels- und Steuerbilanz

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge