Für die in der Rentenversicherung Selbstständigen gilt als Ausgangswert für die Beitragsberechnung ein Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße 2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost mtl. (2023: 3.395 EUR/West bzw. 3.290 EUR/Ost mtl.). Das gilt auch, wenn keine Hauptberuflichkeit vorliegt. Bei Nachweis eines niedrigeren oder höheren Arbeitseinkommens gilt das nachgewiesene Einkommen, mindestens jedoch die am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltende monatliche Geringfügigkeitsgrenze.[1]

Für bestimmte Gruppen von Selbstständigen (z. B. Künstler/Publizisten, Seelotsen, Küstenfischer und -schiffer etc.) sind weitere abweichende Regelungen zu beachten.

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