Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Anschaffung mit oder ohne Vorsteuerabzug
  • Einbauten mit Vorsteuerabzug
  • Entnahmen mit oder ohne Umsatzsteuer

1 So kontieren Sie richtig

 
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position

Anlagenabgänge Sachanlagen

(Restbuchwert bei Buchgewinn)
2315 4855   sonstige betriebliche Erträge

Anlagenabgänge Sachanlagen

(Restbuchwert bei Buchverlust)
2310 6895   sonstige betriebliche Aufwendungen
Entnahme von Gegenständen ohne USt 8905 4605   sonstige betriebliche Erträge
         

So kontieren Sie richtig!

Wird der Firmenwagen aus dem Betriebsvermögen privat entnommen, muss danach unterschieden werden, ob durch die Entnahme insgesamt ein Buchgewinn oder ein Buchverlust entsteht.

Das hängt davon ab, ob der Buchwert höher oder niedriger ist als der Teilwert, der bei der Entnahme angesetzt werden muss. Bei einem Buchgewinn wird der Buchwert auf das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)" 2315 (SKR 03) bzw. 4855 (SKR 04) gebucht.

Ergibt sich aus dem Entnahmevorgang ein Verlust wird das Konto "Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)" 2310 (SKR 03) bzw. 6895 (SKR 04) verwendet.

Die Entnahme muss mit dem Teilwert[1] angesetzt werden, der auf das Konto "Entnahme von Gegenständen ohne USt" 8905 (SKR 03) bzw. 4605 (SKR 04) gebucht wird, wenn bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug möglich war.[2]

 

Buchungssatz:

Anlagenabgänge Sachanlagen

an PKW

 

Buchungssatz:

Privatentnahme

an Entnahme von Gegenständen ohne USt

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abgang des Firmen-Pkw aus dem Anlagevermögen und Entnahme ohne Umsatzsteuer

Im Betriebsvermögen von Herrn Huber ist ein Firmen-Pkw mit einem Buchwert von 1 EUR ausgewiesen, den er vor einigen Jahren von einer Privatperson ohne Vorsteuerabzug gekauft hat. Herr Huber beabsichtigt, einen neuen Firmenwagen zu erwerben und den alten Pkw zu verkaufen. Eine Privatperson hat Herrn Huber angeboten, den alten Pkw für 3.000 EUR zu kaufen. Beim Verkauf des alten Firmenwagens fällt Umsatzsteuer an.

Entnimmt Herr Huber das Fahrzeug jedoch zum Teilwert aus dem Betriebsvermögen, fällt keine Umsatzsteuer an. Herr Huber entnimmt deshalb im Januar 01 den Pkw ohne Umsatzsteuer aus seinem Betriebsvermögen und verkauft den Pkw anschließend privat außerhalb seines Unternehmens. Herr Huber entnimmt also den Firmen-Pkw aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen. Ein Wirtschaftsgut, das aus dem Anlagevermögen ausscheidet, darf nicht mehr in der Buchführung und in der Bilanz ausgewiesen werden. Herr Huber muss deshalb den Buchwert, der im Zeitpunkt des Ausscheidens lediglich 1 EUR beträgt, als Aufwand buchen.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2315/4855 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) 1 0320/0520 PKW 1

Damit ist der Vorgang jedoch nicht abgeschlossen. Herr Huber muss die Entnahme mit dem Teilwert als Einnahme buchen.[1] Bei einem Pkw ist der Teilwert in der Regel der Betrag, der bei einem Verkauf erzielt werden kann. Lt. ADAC-Tabelle hat der Pkw im Zeitpunkt der Entnahme einen Wert von 3.000 EUR. Da Herr Huber bei der Anschaffung keine Vorsteuer abziehen konnte, unterliegt die Entnahme auch nicht der Umsatzsteuer.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
1800/2100 Privatentnahme 3.000 8905/4605 Entnahme von Gegenständen ohne USt 3.000

3 So wird der Teilwert als Entnahmewert eines Firmen-Pkw ermittelt

Wird ein Firmen-Pkw verkauft, wird der Kaufpreis als Erlös erfasst. Bei einem Pkw, der entnommen und nicht verkauft wird, muss der Teilwert = Marktwert geschätzt werden. Da ein individuelles Wertgutachten i. d. R. zu aufwendig ist, kann man sich bei der Schätzung an

  • der so genannten Schwacke-Liste,
  • den Tabellen von Automobilclubs oder
  • den Angeboten in Zeitungsinseraten

orientieren.

Als Nachweise für das Finanzamt ist es zweckmäßig, wenn eine Kopie der entsprechenden Unterlagen oder ein Internetausdruck der Unterlagen beigefügt wird. Bei einem Firmenwagen, der entnommen und anschließend privat verkauft wird, ist der Veräußerungspreis, der beim Privatverkauf erzielt wurde, als Teilwert anzusetzen. Denn das ist auch der Betrag, der erzielt werden würde, wenn das Fahrzeug betrieblich veräußert werden würde. Bei den in den Tabellen, Listen und Inseraten ausgewiesenen Werten handelt es sich i. d. R. um Bruttowerte. Bei einer Entnahme ohne Umsatzsteuer ist der Bruttowert der Teilwert. Unterliegt die Entnahme der Umsatzsteuer, erhält man den Teilwert, indem die Umsatzsteuer aus dem Bruttowert herausgerechnet wird.

4 Entnahme eines Firmen-Pkw mit oder ohne Umsatzsteuer

Die Entnahme unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde. Die Entnahme unterliegt jedoch der Umsatzsteuer, wenn bei der Anschaffung der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde.

 
Praxis-Beispiel

Umsatzsteuerpflichtige Entnahme des Firmen-Pkw

Der Firmen-Pkw von Herrn Huber hat lt. ADAC-Tabelle im Januar 01 (= Zeitpunkt der Entnahme) einen Wert von 2.900 EUR. Bei der Anschaffu...

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