Im Betriebsvermögen von Herrn Huber ist ein Firmen-Pkw mit einem Buchwert von 1 EUR ausgewiesen, den er vor einigen Jahren von einer Privatperson ohne Vorsteuerabzug gekauft hat. Herr Huber beabsichtigt, einen neuen Firmenwagen zu erwerben und den alten Pkw zu verkaufen. Eine Privatperson hat Herrn Huber angeboten, den alten Pkw für 3.000 EUR zu kaufen. Beim Verkauf des alten Firmenwagens fällt Umsatzsteuer an.

Entnimmt Herr Huber das Fahrzeug jedoch zum Teilwert aus dem Betriebsvermögen, fällt keine Umsatzsteuer an. Herr Huber entnimmt deshalb im Januar 01 den Pkw ohne Umsatzsteuer aus seinem Betriebsvermögen und verkauft den Pkw anschließend privat außerhalb seines Unternehmens. Herr Huber entnimmt also den Firmen-Pkw aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen. Ein Wirtschaftsgut, das aus dem Anlagevermögen ausscheidet, darf nicht mehr in der Buchführung und in der Bilanz ausgewiesen werden. Herr Huber muss deshalb den Buchwert, der im Zeitpunkt des Ausscheidens lediglich 1 EUR beträgt, als Aufwand buchen.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
2315/4855 Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) 1 0320/0520 PKW 1

Damit ist der Vorgang jedoch nicht abgeschlossen. Herr Huber muss die Entnahme mit dem Teilwert als Einnahme buchen.[1] Bei einem Pkw ist der Teilwert in der Regel der Betrag, der bei einem Verkauf erzielt werden kann. Lt. ADAC-Tabelle hat der Pkw im Zeitpunkt der Entnahme einen Wert von 3.000 EUR. Da Herr Huber bei der Anschaffung keine Vorsteuer abziehen konnte, unterliegt die Entnahme auch nicht der Umsatzsteuer.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
1800/2100 Privatentnahme 3.000 8905/4605 Entnahme von Gegenständen ohne USt 3.000

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