Energieeffizienz bzw. Energiemanagement ist neben dem Ausbau erneuerbarer Energien einer der Kernbausteine der nationalen Energiewende, denn jede Kilowattstunde, die sich durch verbesserte Energieeffizienz einsparen lässt, muss nicht produziert werden.

Energiepreise und Versorgungssicherheit

Überall dort wo Energie in großen Mengen benötigt wird, (z. B. bei den energieintensiven Unternehmen aus der Stahl-, Aluminium- oder chemischen Industrie), stellen Energiekosten grundsätzlich einen signifikanten Anteil der Verarbeitungskosten dar. In der jüngsten Vergangenheit sind – vor allen auch bedingt durch den Ukrainekonflikt – die Preise für Energie (und andere Ressourcen) regelrecht explodiert. Gleichzeitig ist auch die Gefahr von Versorgungsengpässen drastisch gestiegen. Die vorgenannten Gründe – verbunden mit dem Bewusstsein der Endlichkeit fossiler Energieträger – sind mit ausschlaggebend für das wachsende ökonomische Bedürfnis, sich aus der Abhängigkeit von fossilen Energien zu befreien.

Abb. 1: wesentliche Gründe für die Einführung eines EMS

Umweltschutz und Klimaschutz

Sicherlich noch wichtiger als der vorgenannte Aspekt ist die globale Notwendigkeit, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase drastisch zu reduzieren ("Klimaneutralität") und damit dem menschengemachten Klimawandel und dessen negativen Auswirkungen entgegenzusteuern. Selbstverständlich muss auch die Industrie ihren Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten – unter anderem dadurch, dass sie entsprechende Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz unternimmt. Insbesondere dort, wo in komplexen Industrieunternehmen verfahrenstechnische Gründe einen hohen Energieeinsatz erforderlich machen sind grundsätzlich auch nennenswerte Potenziale zur Energieeinsparung vorhanden. Hier stellt das Energiemanagement einen großen Hebel dar, um CO2 – Emissionen zu reduzieren.

Regulative Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutziele und Beihilferecht

Die Transformation industrieller Energiesysteme und die Verbesserung der Energieeffizienz sind grundsätzlich mit hohen Investitionen verbunden. Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem betreiben und in Klimaschutzmaßnahmen investieren, werden i. S. e. Gegenleistungsprinzips durch entsprechende Beihilfen und reduzierter CO2 Abgaben unterstützt. Grundlage sind die einschlägigen Rechtsvorschriften, von denen hier einige exemplarisch kurz vorgestellt werden:

  • EnUG – Energieumlagegesetz: Nachfolger des EEG; regelt die Modalitäten zur Offshore Umlage und KWK – Abgabe. energieintensive Unternehmen können sich auf Antrag von entsprechenden Abgaben befreien lassen.
  • BEHG – nationales Brennstoffemissionshandelsgesetz: zusätzliche Bepreisung von fossilen Energieträgern (z. B. Erdgas und Öl). Befreiung von den zusätzlichen CO2 Kosten (bezogen auf Scope 1: Emissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) für antragsberechtigte Unternehmen.
  • EU-ETS Strompreiskompensation ("SPK Förderrichtlinie"): Beihilfen für indirekte Kosten die sich für energieintensive Unternehmen aus dem EU-ETS ergeben.
  • SpaEfV Spitzensteuerausgleich: Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten über den sogenannten Spitzenausgleich einen Teil der von Ihnen entrichteten Strom- und Energiesteuern zurück. Sie müssen hierfür den Nachweis eines betrieblichen Energiemanagementsystems (oder vergleichbar, z. B. EMAS) erbringen.

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