Kommentar

Nachdem die Entfernungspauschale ab 2007 nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt wird und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Privatsphäre zugerechnet werden, hat das BMF ein umfangreiches Schreiben zur Entfernungspauschale mit folgenden Schwerpunkten bekannt gegeben:

  • Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (Höhe der Entfernungspauschale, Höchstbetrag, maßgebende Entfernung, Fahrgemeinschaften, Benutzung verschiedener Verkehrsmittel, mehrere Wege an einem Arbeitstag, mehrere Dienstverhältnisse, Anrechnung von Arbeitgeberleistungen);
  • Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung;
  • behinderte Menschen;
  • Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale;
  • Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG.
 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF-Schreiben vom 1.12.2006, IV C 5 – S 2351 – 60/06

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