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Im WP-Handbuch[1] findet sich eine tabellarische Übersicht (Kontroll-Liste) über in den Anhang aufzunehmende Pflichtangaben und wahlweise entweder in der Bilanz oder im Anhang aufzunehmende Wahlpflichtangaben. Soweit sich die Vorschriften auf das Eigenkapital beziehen, werden sie nachstehend aufgeführt.[2]
(1) | Vorschriften des HGB | |
§ 264c Abs. 1 | Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (nur bei OHG/KG i. S. des § 264a) | |
§ 264c Abs. 2 Satz 9 | Im Handelsregister eingetragene Hafteinlagen der Kommanditisten, soweit nicht geleistet (nur bei KG i. S. des § 264a) | |
§ 265 Abs. 1 Satz 2 | Abweichungen in der Darstellungsform aufeinander folgender Bilanzen und GuV | |
§ 265 Abs. 2 Satz 2 u. 3 | Nicht vergleichbare oder angepasste Vorjahres-Beträge | |
§ 265 Abs. 3 Satz 1 | Vermerk zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz | |
§ 265 Abs. 4 Satz 2 | Gliederung nach verschiedenen Gliederungsvorschriften (bei mehreren Geschäftszweigen) | |
§ 265 Abs. 7 Nr. 2 | Angabe von Posten, die im Jahresabschluss zwecks größerer Klarheit der Darstellung zusammengefasst sind | |
§ 268 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs. | Angabe eines Ergebnisvortrages aus dem Vorjahr, wenn die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird | |
§ 273 Satz 2, 2. Hs. | Vorschriften, nach denen der Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet worden ist | |
Name und Sitz der Gesellschaften, die persönlich haftende Gesellschafter sind, sowie deren gezeichnetes Kapital (nur bei OHG/KG i. S. des § 264a) | ||
(2) | Vorschriften des AktG | |
§ 58 Abs. 2a Satz 2 | Einstellung des Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen u. a. in andere Gewinnrücklagen | |
§ 152 Abs. 2 | Veränderung der Kapitalrücklage | |
§ 152 Abs. 3 | Veränderung der Gewinnrücklagen | |
§ 158 Abs. 1 Satz 2 | Ergebnisvortrag aus dem Vorjahr, Entnahmen aus und Einstellungen in Rücklagen, Bilanzergebnis | |
§ 160 Abs. 1 Nr. 1 | Vorratsaktien | |
§ 160 Abs. 1 Nr. 2 | Eigene Aktien | |
§ 160 Abs. 1 Nr. 3 | Aktiengattungen | |
§ 160 Abs. 1 Nr. 4 | Genehmigtes Kapital | |
§ 160 Abs. 1 Nr. 5 | Bezugsrechte, Wandelschuldverschreibungen und vergleichbare Wertpapiere | |
§ 160 Abs. 1 Nr. 6 | Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche Rechte | |
Verwendung von Beträgen bei vereinfachter Kapitalherabsetzung | ||
(3) | Vorschriften des GmbHG | |
§ 29 Abs. 4 Satz 2 | Einstellung des Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen u. a. in andere Gewinnrücklagen | |
§ 42 Abs. 3, 1. Hs. | Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
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