Rz. 35

 
    Grundlegende Feststellungen  
[ja] [n. a.] Werden sämtliche Erträge und Aufwendungen vollständig und periodengerecht in der GuV erfasst?

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB, Rz. 1 ff.

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB, Rz. 44 ff.
    Wurde die Vollständigkeit der erfassten Erträge und Aufwendungen vom Unternehmen kontrolliert  
[ja] [n. a.]
  • durch Vergleich der Ist-Beträge mit den entsprechenden Soll-Beträgen? (Z. B. bei Mietaufwendungen und -erträgen: Ermittlung der Soll-Beträge aus den zugrunde liegenden Mietverträgen.)
 
[ja] [n. a.]
  • durch Prüfung der Regelmäßigkeit der Buchungen bei den periodisch anfallenden Posten? (Z. B. Feststellung der monatlichen Buchungen bei den Löhnen und Gehältern.)
 
   
  • durch Verproben? (D. h. durch einen Vergleich von Zahlen, zwischen denen eine sachliche Abhängigkeit besteht; Beispiel: Vergleich des Materialverbrauchs mit den hergestellten Einheiten.)
 
[ja] [n. a.] Soll die GuV nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden? (Kleinstkapitalgesellschaften können eine verkürzte Gliederung verwenden und brauchen dann die im Folgenden geforderten Zusatzangaben auch nicht zu machen.) Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB, Rz. 20 ff.
[ja] [n. a.] Sind die Erträge und Aufwendungen unter den richtigen Posten des angewandten Gliederungsschemas für die GuV ausgewiesen? Wurden insbesondere latente Steuern gesondert unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Erträge aus der Aufzinsung der Rückstellungen gesondert unter den Posten sonstige Zinsen und ähnliche Erträge bzw. Aufwendungen und Effekte der Währungsumrechnung gesondert unter den Posten sonstige betriebliche Erträge bzw. Aufwendungen ausgewiesen? Jahresabschlussgliederung, Rz. 29 ff.
[ja] [n. a.] Sind die Kontensalden mit dem Ausweis im Jahresabschluss abgestimmt worden?  
    Kritische Kontendurchsicht  
[ja] [n. a.] Mittels einer kritischen Durchsicht der Ertrags- und Aufwandskonten sollen Fehler aufgespürt werden, die bisher unentdeckt geblieben sind. Es ist dabei insbesondere auf folgende Buchungen bzw. Vorgänge zu achten, aus denen sich Hinweise auf eventuelle Fehler ergeben können: Buchführungsverstöße (Rechtsgrundlagen und Aufbau), Rz. 1 ff.
[ja] [n. a.] Liegen auffällige Stornobuchungen vor? Ggf. sogar mehrfache Stornierungen?

Buchführung: Rechtsgrundlagen und Aufbau, Rz. 49

Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 88 ff.
[ja] [n. a.] Bestehen Größenordnungen, die nicht in den Rahmen der übrigen Buchungen auf dem jeweiligen Konto passen?

Buchführung: Rechtsgrundlagen und Aufbau, Rz. 49 ff.

Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 88 ff.
    Ist die Art der Zahlen auf den Konten auffällig?

Buchführung: Rechtsgrundlagen und Aufbau, Rz. 49 ff.

Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 88 ff.
[ja] [n. a.]
  • Glatte Beträge auf Konten, die ansonsten nur spitze Beträge als Buchungen aufweisen?
[ja] [n. a.]
  • Spitze Beträge auf Konten, die ansonsten nur glatte Beträge als Buchungen aufweisen?
    Liegen bei Konten, die im periodischen Rhythmus bebucht werden, folgende Auffälligkeiten vor:

Buchführung: Rechtsgrundlagen und Aufbau, Rz. 49 ff.

Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 88 ff.
[ja] [n. a.]
  • Buchungen außerhalb der regelmäßigen Buchungen?
[ja] [n. a.]
  • (Starke) Schwankungen in der Höhe der regelmäßigen Buchungen?
[ja] [n. a.]
  • Fehlende periodische Buchungen (z. B. nicht erfolgte Einbuchung der Dezember-Gehälter)?
[ja] [n. a.] Wurden insb. für den Fall der Kurzarbeit die Buchungen richtig vorgenommen? Die vom Arbeitgeber verauslagten monatlichen Zahlungen an die Arbeitnehmer sind eine Forderung gegen die Agentur für Arbeit, wenn sämtliche Anspruchsvoraussetzungen einschließlich der wirksamen Erstattung der Anzeige über den Arbeitsausfall zum Abschlussstichtag erfüllt sind und der Antrag auf Erstattung bis zur Bilanzaufstellung gestellt ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit innerhalb von drei Monaten fristgerecht gestellt werden wird.  
[ja] [n. a.] Wurden die temporär gesenkten Umsatzsteuersätze für Speisen vom 1.7.2020–31.12.2023 von gastronomischen Betrieben buchhalterisch sauber berücksichtigt, sodass Verprobungen der Beträge untereinander möglich sind? Umsatzsteuer in der Rechnungslegung, Rz. 29 ff.
[ja] [n. a.] Wurden für das betreffende Konto ungewöhnliche Gegenkonten angegeben? Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 88 ff.
    Liegen folgende Kontenerläuterungen und -vermerke vor: Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht, Rz. 8 ff.
[ja] [n. a.]
  • Buchungen mit Erläuterungen (Buchungstexten), die nicht zum Inhalt des betreffenden Kontos passen?
[ja] [n. a.]
  • Buchungen, die vom Kontenführer mit handschriftlichen Vermerken versehen worden sind?
    Liegen bei Angabe von Umsatzsteuerschlüsseln auf den Konten folgende Auffälligkeiten vor:

Prüfung des Jahr...

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