Rz. 91

 
[ja] [n. a.] Liegt entsprechend der Bestimmung des § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB eine Angabe vor, dass die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden ist? (Hinweis: Aktuell ist DCGK (2022) relevant.) Deutscher Corporate Governance Kodex: Rechnungslegung, Rz. 1 ff.

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