Enthält der Finanzmittelfonds Fremdwährungsbestände, so sind diese gemäß DRS 21.35 am (Konzern-)Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs in EUR umzurechnen. Derartigen Veränderungen des Finanzmittelfonds liegen keine zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle zugrunde, weshalb ein Ausweis dieser Wechselkursdifferenzen gesondert von den Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit zu erfolgen hat.

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