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Kapitalflussrechnung/Cashflow Statement / 1.4.2 Derivative Ableitung (Top-down-Konzept)

Prof. Dr. Stefan Müller
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Rz. 32

Die Übertragung des derivativen Ableitungsprinzips vom Einzelabschluss auf den Konzernabschluss wird Top-down-Konzept genannt. Hierbei werden zur Aufstellung der Konzernkapitalflussrechnung die bereits erstellte Konzern-Bilanz und die Konzern-GuV herangezogen. Dem vermeintlichen Vorteil der einfachen Ableitung, bei der beispielsweise auch keine Konsolidierungsbuchungen mehr berücksichtigt werden müssen, steht nachteilig jedoch stets die deutlich höhere Fehlerwahrscheinlichkeit gegenüber, da die Ermittlung auf der sehr aggregierten Ebene des Konzernabschlusses erfolgt. In der Praxis zeigt sich, dass bei einem derartigen Vorgehen kaum der geforderte Abgleich zwischen Änderung der liquiden Mittel laut Bilanz und der über die Kapitalflussrechnung ermittelten Liquiditätswirkung der Periode differenzfrei erfolgt. Ein weiterer großer Nachteil ergibt sich aus der Forderung nach DRS 21.43 bzw. IAS 7.39, die Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Veränderung des Konsolidierungskreises der Investitionstätigkeit getrennt nach Zu- und Abgängen jeweils als ein Betrag zuzuordnen. Deshalb ist stets eine Nebenrechnung erforderlich, um die übernommenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie den gezahlten Kaufpreis zu ermitteln und gesondert darstellen zu können.

 

Rz. 33

Somit müssen Einflüsse aus der Währungsumrechnung, der Änderung des Konsolidierungskreises und nicht zahlungsbegleiteten Konsolidierungsbuchungen über eine Korrektur (etwa über einen iterativen Prozess) so lange herausgefiltert werden, bis eine ggf. auftretende Differenz zwischen der bilanziellen Änderung der liquiden Mittel und dem Ausweis laut Kapitalflussrechnung begründet abgebaut ist. Diese Korrekturen können nur unternehmensintern durchgeführt werden, was den Gesetzgeber auch veranlasste, die Konzern...

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