Zusammenfassung

 
Begriff

Bei den Bilanzkonten handelt es sich um alle Konten einer Bilanz. Dies sind die Konten des Anlage- und Umlaufvermögens auf der einen Seite sowie das Kapitalkonto und die Verbindlichkeiten auf der anderen Seite. Unterkonten des Kapitalkontos sind die Erfolgskonten, die sich wiederum in Aufwands-und Ertragskonten aufteilen.

Das heutige System der Buchführung wurde im Mittelalter in Italien entwickelt und ist seitdem weitgehend unverändert in Gebrauch.

Umfassend wurde die Buchführung 1494 schriftlich dargestellt. Der venezianische Mönch Luca Pacioli stellte in seinem Buch "Summa de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalita" das System der doppelten Buchführung dar. Man konnte das Werk noch nicht als Lehrbuch bezeichnen, aber unter dem Begriff "Venezianische Methode" fasste er Prinzipien zusammen, die im Wesentlichen bis heute unverändert Gültigkeit haben.

Bereits seit 1794 besteht eine allgemeine Bilanzierungspflicht für Unternehmen. 1861 entstand erstmals ein Handelsgesetzbuch (HGB), dessen Vorschriften die Kaufleute beachten mussten. Das HGB wurde bis heute oft verändert und an die technischen und rechtlichen Veränderungen angepasst. Die damaligen Grundzüge sind aber heute noch gültig.

Wesentliche Änderungen wurden durch die Digitalisierung erforderlich. So wurden 1995 die "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GObS)" eingeführt und 2002 die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)".

2015 wurde beide in den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" vereint.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 4 Abs. 1 Satz 8 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 5, 5a EStG;

§ 140 AO;

§ 242 Abs. 1 HGB, § 242 Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 247 Abs. 2 HGB.

BMF, 11.7.2019, IV A 4 - S 0316/19/10003 :001Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

1 Mit der Eröffnungsbilanz fängt alles an

Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss zum Beginn seiner Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz und zum Ende jedes Kalender-/Wirtschaftsjahres eine Schlussbilanz erstellen. Zudem muss zum Ende der gewerblichen Tätigkeit eine Schlussbilanz erstellt werden. Bei einem Zeitraum von weniger als 12 Monaten spricht man von einem Rumpfwirtschaftsjahr.[1] Grundlage hierfür bilden die durch die Inventur ermittelten Werte, die in das Inventar übernommen werden.

Das Wort Bilanz kommt aus dem Italienischen (bilancia) und bedeutet "Waage". Beide Seiten der Bilanz sind in der Waage. Es ist die kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden. Sind diese Werte unterschiedlich hoch, wird durch das Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen das Gleichgewicht hergestellt.

Eine Bilanz kann sowohl in Kontenform als auch in Staffelform aufgestellt werden.

Bilanz (Kontenform)

 
Aktiva Bilanz (Kontenform) Passiva
Anlagevermögen 60.000 EUR Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen 55.000 EUR
Umlaufvermögen 40.000 EUR Schulden 45.000 EUR
Summe Aktiva (Summe aller Besitz-/Vermögensposten) 100.000 EUR Summe Passiva 100.000 EUR

Bilanz (Staffelform)

 
Aktiva

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

60.000 EUR

40.000 EUR
Summe Aktiva (Summe aller Besitz-/Vermögensposten) 100.000 EUR
Passiva
Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen 55.000 EUR
Schulden 45.000 EUR
Summe Passiva 100.000 EUR
 
Hinweis

Die Seiten der Bilanz werden nicht mit links oder rechts bzw. Soll und Haben bezeichnet

Die Seiten der Bilanz werden nicht mit links oder rechts bzw. Soll und Haben bezeichnet, sondern mit:

 
"Aktiva" für die linke Seite der Bilanz und
"Passiva" für die rechte Seite der Bilanz
 
Wichtig

Beim Anlage- und Umlaufvermögen kommt es auf die Nutzung an

Zum Anlagevermögen gehören nur Gegenstände, die dem Unternehmen auf Dauer dienen.[2] Der Begriff "Dauer" stellt nicht auf einen Zeitraum ab, sondern auf die Häufigkeit. Diese Wirtschaftsgüter werden im Unternehmen häufiger ge- bzw. benutzt.

Umlaufvermögen dient dem Unternehmen nur einmal, indem das Wirtschaftsgut verbraucht, verwendet oder veräußert wird.

Maßgebend für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist die Nutzung am Bilanzstichtag.

 
Achtung

Schlussbilanz ist auch Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz eines Kalender-/Wirtschaftsjahres ist auch gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des Folgejahres.[3]

1.1 Nach der Bilanz folgt die Auflösung in Konten

Alle laufenden Geschäftsvorfälle können nicht in der Bilanz erfasst werden. Hierzu müsste man die Bilanz laufend fortschreiben. Um die laufende Buchführung zu erstellen, muss für jede Position der Bilanz ein Konto eingerichtet werden. Auf diesen einzelnen Konten werden die jeweiligen Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres gebucht. Für jeden Bilanzposten wird ein Konto geführt. Unabhängig hiervon können für jedes Konto auch noch Unterkonten angelegt werden.

Zum Ende des Kalender-/Wirtschaftsjahres werden diese Konten wieder zusammengefü...

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