Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss zum Beginn seiner Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz und zum Ende jedes Kalender-/Wirtschaftsjahres eine Schlussbilanz erstellen. Zudem muss zum Ende der gewerblichen Tätigkeit eine Schlussbilanz erstellt werden. Bei einem Zeitraum von weniger als 12 Monaten spricht man von einem Rumpfwirtschaftsjahr.[1] Grundlage hierfür bilden die durch die Inventur ermittelten Werte, die in das Inventar übernommen werden.

Das Wort Bilanz kommt aus dem Italienischen (bilancia) und bedeutet "Waage". Beide Seiten der Bilanz sind in der Waage. Es ist die kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden. Sind diese Werte unterschiedlich hoch, wird durch das Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen das Gleichgewicht hergestellt.

Eine Bilanz kann sowohl in Kontenform als auch in Staffelform aufgestellt werden.

Bilanz (Kontenform)

 
Aktiva Bilanz (Kontenform) Passiva
Anlagevermögen 60.000 EUR Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen 55.000 EUR
Umlaufvermögen 40.000 EUR Schulden 45.000 EUR
Summe Aktiva (Summe aller Besitz-/Vermögensposten) 100.000 EUR Summe Passiva 100.000 EUR

Bilanz (Staffelform)

 
Aktiva

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

60.000 EUR

40.000 EUR
Summe Aktiva (Summe aller Besitz-/Vermögensposten) 100.000 EUR
Passiva
Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen 55.000 EUR
Schulden 45.000 EUR
Summe Passiva 100.000 EUR
 
Hinweis

Die Seiten der Bilanz werden nicht mit links oder rechts bzw. Soll und Haben bezeichnet

Die Seiten der Bilanz werden nicht mit links oder rechts bzw. Soll und Haben bezeichnet, sondern mit:

 
"Aktiva" für die linke Seite der Bilanz und
"Passiva" für die rechte Seite der Bilanz
 
Wichtig

Beim Anlage- und Umlaufvermögen kommt es auf die Nutzung an

Zum Anlagevermögen gehören nur Gegenstände, die dem Unternehmen auf Dauer dienen.[2] Der Begriff "Dauer" stellt nicht auf einen Zeitraum ab, sondern auf die Häufigkeit. Diese Wirtschaftsgüter werden im Unternehmen häufiger ge- bzw. benutzt.

Umlaufvermögen dient dem Unternehmen nur einmal, indem das Wirtschaftsgut verbraucht, verwendet oder veräußert wird.

Maßgebend für die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist die Nutzung am Bilanzstichtag.

 
Achtung

Schlussbilanz ist auch Eröffnungsbilanz

Die Schlussbilanz eines Kalender-/Wirtschaftsjahres ist auch gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des Folgejahres.[3]

1.1 Nach der Bilanz folgt die Auflösung in Konten

Alle laufenden Geschäftsvorfälle können nicht in der Bilanz erfasst werden. Hierzu müsste man die Bilanz laufend fortschreiben. Um die laufende Buchführung zu erstellen, muss für jede Position der Bilanz ein Konto eingerichtet werden. Auf diesen einzelnen Konten werden die jeweiligen Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres gebucht. Für jeden Bilanzposten wird ein Konto geführt. Unabhängig hiervon können für jedes Konto auch noch Unterkonten angelegt werden.

Zum Ende des Kalender-/Wirtschaftsjahres werden diese Konten wieder zusammengeführt und eine Bilanz aufgestellt.

 
Hinweis

Eröffnungsbilanzkonto und Schlussbilanzkonto sind lediglich Gegenkonten

Da jede Buchung wertmäßig sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite ausgeglichen sein muss, wird als Gegenkonto

  • für die Eröffnungsbuchung das Konto Eröffnungsbilanzkonto und
  • für die Abschlussbuchungen das Konto Schlussbilanzkonto

genutzt. Diese Konten dienen lediglich der buchungstechnischen Erledigung der Konteneröffnungen bzw. der Abschlussbuchungen und sind ansonsten unbedeutend.

Das Eröffnungsbilanzkonto gibt die Eröffnungsbilanz spiegelbildlich wieder. Das Schlussbilanzkonto ist mit der Schlussbilanz identisch.

 
Praxis-Tipp

Automatisch verwendete Saldenvortragskonten

Wird für die Buchführung eine Buchhaltungssoftware genutzt, wie beispielsweise "Lexware-Buchhalter", werden die Konten automatisch eröffnet und abgeschlossen. Hierfür verwendet das Programm folgende Konten:

 
Konto  
9000 Saldenvorträge Sachkonten
9008 Saldenvorträge Debitoren
9009 Saldenvorträge Kreditoren
9090 Summenvortragskonto

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