Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Bilanzkonten / 1 Mit der Eröffnungsbilanz fängt alles an

Peter Schmitz
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss zum Beginn seiner Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz und zum Ende jedes Kalender-/Wirtschaftsjahres eine Schlussbilanz erstellen. Zudem muss zum Ende der gewerblichen Tätigkeit eine Schlussbilanz erstellt werden. Bei einem Zeitraum von weniger als 12 Monaten spricht man von einem Rumpfwirtschaftsjahr.[1] Grundlage hierfür bilden die durch die Inventur ermittelten Werte, die in das Inventar übernommen werden.

Das Wort Bilanz kommt aus dem Italienischen (bilancia) und bedeutet "Waage". Beide Seiten der Bilanz sind in der Waage. Es ist die kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden. Sind diese Werte unterschiedlich hoch, wird durch das Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen das Gleichgewicht hergestellt.

Eine Bilanz kann sowohl in Kontenform als auch in Staffelform aufgestellt werden.

Bilanz (Kontenform)

 
Aktiva Bilanz (Kontenform) Passiva
Anlagevermögen 60.000 EUR Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen 55.000 EUR
Umlaufvermögen 40.000 EUR Schulden 45.000 EUR
Summe Aktiva (Summe aller Besitz-/Vermögensposten) 100.000 EUR Summe Passiva 100.000 EUR

Bilanz (Staffelform)

 
Aktiva

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

60.000 EUR

40.000 EUR
Summe Aktiva (Summe aller Besitz-/Vermögensposten) 100.000 EUR
Passiva
Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen 55.000 EUR
Schulden 45.000 EUR
Summe Passiva 100.000 EUR
 
Hinweis

Die Seiten der Bilanz werden nicht mit links oder rechts bzw. Soll und Haben bezeichnet

Die Seiten der Bilanz werden nicht mit links oder rechts bzw. Soll und Haben bezeichnet, sondern mit:

 
"Aktiva" für die linke Seite der Bilanz und
"Passiva" für die rechte Seite der Bilanz
 
Wichtig

Beim Anlage- und Umlaufvermögen kommt es auf die Nutzung an

Zum Anlagevermögen gehören nur Gegenstände, die dem Unternehmen auf Dauer dienen.[2] Der Begriff "...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

haufe-product
Empfehlung

    Meistgelesene Beiträge
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
      859
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
      842
    • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
      837
    • § 4 Arbeitsrecht / a) Muster: Urlaubsbescheinigung
      635
    • Steuer Check-up 2026 / 2.1.3 Sonderabschreibung: E-Fahrzeuge
      620
    • Jubiläumszuwendung
      594
    • Jubiläumsgeld
      591
    • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
      562
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
      551
    • Kapitallebensversicherungen, Einkommensteuer / 10.2 Leistungen aus einem Lebensversicherungsvertrag
      538
    • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
      528
    • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
      510
    • Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG
      503
    • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
      502
    • Überstunden/Mehrarbeit / 7.1 Regelung des TVöD
      468
    • Führerscheinkosten, Übernahme durch Arbeitgeber
      446
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
      442
    • Sozialversicherung / 14.4.2 "Nebenkosten" separat buchen
      440
    • § 14 Klageerhebung / I. Muster für eine Klage
      422
    • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
      419
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium

    Top-Themen

    Steuerfachangestellte am Schreibtisch mit Laptop frontalansicht

    Steuerberatungsgebühren: Möglichkeiten und Spielräume der Abrechnung

    mehr

    Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Omnibus-Paket I: Nachhaltigkeit

    mehr

    Jahreswechsel-Kampagne 2025 2026

    Relevante Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen und BFH-Entscheidungen

    mehr

    Parkplatz E-Auto Ladestation E-Mobilität

    Elektrofahrzeuge – Steuerliche Behandlung des Aufladens beim Arbeitgeber

    mehr

    Fachkräftemangel Vorstellungsgespräch leere Stühle auf Flur

    Geringwertige Wirtschaftsgüter 2026

    mehr

    Dienstwagen Auto Firmenwagen Rückspiegel

    Pkw-Nutzung: Welche Varianten Unternehmer wählen können

    mehr

    Green Transformation Symbolbild

    ESRS VSME: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

    mehr

    Kleines Flugzeug

    Repräsentationskosten

    mehr

    Mitarbeiter in einem Lager

    Stichprobeninventur

    mehr

    Hand gibt Münze in Einmachglas als Spardose

    Rückstellung für Betriebsprüfung

    mehr

    Downloads

    Controller Magazin Special 2023

    Innovative Software für das Controlling

    mehr

    Whitepaper Sustainability Fin

    Kostenloses Whitepaper: Nachhaltigkeit

    mehr

    CM SWK 2017

    Controller Magazin Spezial Software 2017

    mehr

    Zum Haufe Shop
    Empfehlung


    Zum Thema Finance
    Haufe Shop: Fremdvergleich internationaler Verrechnungspreise
    Fremdvergleich bei internationalen Verrechnungspreisen

    Der Fremdvergleich ist einer der zentralen Grundsätze im internationalen Steuerrecht und bei der Festlegung von konzerninternen Verrechnungspreisen. Das Buch analysiert die betriebswirtschaftlichen, steuerrechtlichen, verfahrensrechtlichen und praktischen Anwendungen des Fremdvergleichsgrundsatzes.

    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Lösungen zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Bücher zu Buchführung, Bilanzierung & Jahresabschluss Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren