Entscheidungsstichwort (Thema)

Pkw-Kauf durch Ehefrau und Vermietung an Ehemann

 

Leitsatz (NV)

Die Frage, ob die Gestaltung, daß die Ehefrau einen Pkw erwirbt und (als Unternehmerin) ihrem unternehmerisch tätigen Ehemann vermietet, nur unter Heranziehung des sog. Fremdvergleichs anerkannt werden kann, wie er im Ertragsteuerrecht zur Prüfung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen dient, hat der BFH bereits entschieden. Die Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung scheidet daher aus.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; UStG 1980 §§ 1, 15; AO 1977 § 42

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Gründe

Die grundsätzliche Bedeutung dieser Rechtsfragen ist inzwischen jedoch aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Juli 1989 V R 8/86 (BFHE 158, 166, BStBl II 1990, 100) entfallen. Der BFH hat in dem Urteil die vom FA aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden. Ferner hat sich der BFH im Urteil vom 22. Juni 1989 V R 37/84 (BFHE 158, 144, BStBl II 1989, 913) zur Bedeutung des sog. Fremdvergleichs für die Prüfung von Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen im Umsatzsteuerrecht geäußert. Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung scheidet somit aus.

Eine Zulassung der Revision wegen Divergenz zum später ergangenen Urteil des Senats vom 13. Juli 1989 V R 8/86 nach den Grundsätzen des BFH-Beschlusses vom 20. Juni 1974 VI B 15/74 (BFHE 112, 342, BStBl II 1974, 583) kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil das angefochtene Urteil des FG von dem Urteil des Senats nicht i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) abweicht.

 

Fundstellen

Haufe-Index 423027

BFH/NV 1990, 605

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